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Beimischungsverordnung 2008 - E10 Kraftstoff

29 Januar, 2008

Neue Beimischungsverordnung ab Mitte 2008. Von wenigen Ausnahmen abgesehen könnten alle Fahrzeuge deutscher Hersteller mit Benzinmotoren mit der neuen Kraftstoffsorte E10 betankt werden.

E10-Kraftstoff in fast allen Benzinern einsetzbar. Die von der Bundesregierung beschlossene, erlaubte Beimischung von bis zu zehn Prozent Ethanol bei Benzin stellt nach Ansicht des Verbands der Automobilindustrie (VDA) für Autobesitzer kein Problem dar. Von wenigen Ausnahmen abgesehen könnten alle Fahrzeuge deutscher Hersteller mit Benzinmotoren mit der neuen Kraftstoffsorte E10 (DIN 51626-1) betankt werden.

Ausgenommen seien nur wenige Fahrzeuge, darunter insbesondere die Direkteinspritzer der ersten Generation, die E10 nicht vertragen. Für diese Fahrzeuge, die nach VDA-Angaben 1,6 Prozent am gesamten Bestand der Benziner in Deutschland stellen. werde auch künftig die Sorte SuperPlus mit dem heute erlaubten Beimischungsanteil von fünf Prozent Ethanol zur Verfügung stehen. Für einen Großteil dieser Fahrzeuge hätten die Hersteller bereits von Anfang an SuperPlus vorgeschrieben, so dass auf die Halter keine Mehrkosten zukämen.

Die neue Beimischungsverordnung soll voraussichtlich ab Mitte 2008 für Normal- und Superbenzin in Kraft treten. Die Bundesregierung und die Autoindustrie versprechen sich davon eine weitere Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr.

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