Aktuelle Auto News
 



Sicherheit per Kfz Kennzeichen Videoscanning

29 Januar, 2008

Die Vor- und Nachteile der Kfz Kennzeichen Überwachung per Videoscanning.

ADAC kritisiert Missbrauch der Kontrollmöglichkeiten.
Sieben der acht deutschen Bundesländer, in denen Kfz Kennzeichen per Videoscanning zu Kontrollzwecken erfasst werden, verstoßen dabei gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom ADAC in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das die polizeilichen Kontrollverfahren in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein untersucht hat. Lediglich die Regelungen in Brandenburg seien weitgehend verfassungskonform.

In dem Gutachten von Prof. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel wird insbesondere kritisiert, dass die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Sie ermöglichen eine flächendeckende Überwachung und persönliche Bewegungsprofile. Da nennenswerte Fahndungserfolge nicht zu verzeichnen sind, seien die Kontrollen zudem nicht verhältnismäßig.

In Rheinland-Pfalz werden alle Daten – auch so genannte „Nicht-Treffer“ – zwei Monate gespeichert werden und deren Benutzung für allgemeine Polizeiaufgaben ist erlaubt.

Beim Videoscanning werden Fahrzeuge gefilmt, die Kfz Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen. Zulässig wäre ein solches Verfahren nur in besonderen Fällen und wenn Zweck, Voraussetzungen und Grenzen dieses Freiheitseingriffs gesetzlich einwandfrei geregelt sind, betonte der ADAC.


ADAC

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights