Fahrzeugzulassungsverordnung: Kfz-Zulassung wird digital
15 Februar, 2023
Das Kabinett hat heute, 15.02.2023, die vorgelegte Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung
zugestimmt. Sie soll am 01. September 2023 in Kraft treten.
Zeitraubende Behördengänge gehören dank der neuen Vorschriften der Vergangenheit an.
Ab 01. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid.
Besondere Nummernschilder, wie z. B. Saisonkennzeichen,E- und H-Kennzeichen können über das Internet beantragen werden.
Ferner können ab 01. September 2023 erstmalig juristische Personen, also Zulassungsdienstleister und Autohäuser, die Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Behörden abwickeln.
Für die Umsetzung der Fahrzeugzulassungsverordnung sind die Bundesländer zuständig und werden weiterhin durch das Projektteam i-Kfz unterstützt.
Dem Entwurf zum Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung muss der Bundesrat noch zustimmen. ub/dom
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Für die Umsetzung der Fahrzeugzulassungsverordnung sind die Bundesländer zuständig und werden weiterhin durch das Projektteam i-Kfz unterstützt.
Dem Entwurf zum Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung muss der Bundesrat noch zustimmen. ub/dom
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