Aktuelle Auto News
 



Autos günstig versichern: Von Versicherungsvergleich bis Corona-Erstattung

16 Juli, 2021

Der bedarfsgerechte Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge verschlingt reichlich Geld. Neben Kasko-Tarifen können

unter anderem Abweichungen von der geschätzten Fahrleistung, regulierte Fahrzeugschäden und unnötige Extraleistungen die Versicherungsprämie in die Höhe treiben. Nachfolgend praktische Spartipps, womit Versicherte ihre Kosten mindern können.

Einfluss der Fahrleistung auf die Beiträge

Dass die Fahrleistung – also die gefahrenen Kilometer pro Jahr – Einfluss auf die Kfz-Versicherungsprämien nehmen, ist aus Sicht der Versicherer völlig nachvollziehbar. Schließlich steigt mit jedem gefahrenen Kilometer das Unfallrisiko. Je mehr Versicherungsnehmer unterwegs sind, desto teurer wird deshalb ihr Versicherungsschutz.

Der Großteil der Versicherungsgesellschaften rechnet mit Hilfe von Kilometerstaffeln ab. Das bedeutet, dass Versicherte abhängig von ihrer geschätzten Fahrleistung kategorisiert werden. Typische Kilometerstaffeln reichen beispielsweise von 3.000 bis 6.000 Kilometer oder greifen ab 15.000 gefahrenen Kilometern pro Jahr. Der Nachteil:
Diejenigen, die weniger fahren als zuvor geschätzt, erhalten keinen Rabatt. Wer die Schätzung jedoch überschreitet, muss nachzahlen beziehungsweise wird in die nächsthöhere Staffel eingeordnet und entsprechend mehr zahlen.

Anders verhält es sich mit Tarifen, die eine kilometergenaue Abrechnung vorsehen wie bei der Kfz-Versicherung des digitalen Versicherers Friday. Hier erhalten Versicherte Geld zurück, wenn ihre Fahrleistung unter der Schätzung liegt und müssen für den Nachweis der gefahrenen Kilometer keine Einbauten an ihrem Auto vornehmen. Statt der Übermittlung von Telematikdaten genügt die Meldung über ein Kundenportal.

Um Fahrzeuge abhängig von der Fahrleistung möglichst günstig zu versichern, ist auf bedarfsgerechte Policen zu achten. Auch die Corona-Pandemie bietet Sparpotenzial:
Weil viele Berufstätigen deutlich weniger Auto gefahren sind, kommen einige Versicherer ihren Kunden mit Rückerstattungen entgegen. Versicherungsnehmer sollten Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft aufnehmen und nach Optionen fragen. Am besten schriftlich, um einen Nachweis zu haben und den Eingang der Kilometermeldung schriftlich bestätigen lassen!
Weitere Tipps zur empfohlenen Vorgehensweise hat der Mitteldeutsche Rundfunk in einem Verbraucherratgeber zur Kfz-Versicherung arrangiert.

Versicherungsvergleich durchführen

Die Auswahl an Kfz-Versicherungen ist groß und unübersichtlich. Nicht nur die Menge an Versicherungsgesellschaften erschwert die Entscheidung, sondern auch die zahlreichen Tarife für unterschiedlichste Ansprüche.

Um nicht dutzende Internetpräsenzen von Versicherungsanbietern durchforsten und zeitaufwändig vergleichen zu müssen, erlauben Tarifvergleiche die schnelle und komfortable Gegenüberstellung von geeigneten Policen anhand persönlicher Angaben. Allerdings sollten sich Verbraucher nicht auf ein Portal verlassen, sondern die Ergebnisse von mindestens zwei Plattformen unterschiedlicher Unternehmen gegenüberstellen. Schließlich sind selten alle Tarife überall gleichermaßen vertreten.

Selbstbeteiligung vereinbaren und sparen

Die Beitragssätze für Kaskoversicherungen lassen sich mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung senken. Wer einen Teil der Kosten bei einem Schaden selbst zahlt, profitiert von günstigeren Prämien. Gängige Richtwerte für die Höhe der Selbstbeteiligung pro Schaden sind:

Teilkaskoversicherung: 150 bis 500 Euro
Vollkaskoversicherung: 300 bis 1.000 Euro

Gut zu wissen:
Eine Vollkaskoversicherung ist insbesondere für Neuwagen in den ersten Jahren nach dem Autokauf ratsam, weil sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Spätestens ab dem fünften Jahr ist ein Umstieg auf eine Teilkasko sinnvoll. Sie zahlt zwar nicht, wenn Unfälle selbstverschuldet sind, ist im Vergleich aber wesentlich preiswerter.


FAQ Kfz-Versicherung

Wann kann man seine Kfz-Versicherung kündigen?

Für viele Policen ist der 30. November der Stichtag für eine ordentliche Kündigung. Bis zu diesem Tag sollte das Kündigungsschreiben beim Anbieter eingegangen sein, weil die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt und das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen bringt Klarheit.

Außerdem gilt es zu klären, ob womöglich von einem Sonderkündigungsrecht für eine außerordentliche Kündigung Gebrauch gemacht werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Versicherung die Prämie erhöht, ohne den Leistungsumfang zu ändern.

Was ist Rabattschutz bei einer Kfz-Versicherung?

Je länger Versicherte unfallfrei fahren, desto höher die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der Schadenfreiheitsrabatt. Durch Letzteren sinkt der fällige Beitragssatz. Sobald der Versicherung ein Schaden gemeldet und anschließend reguliert wird, erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse und die Versicherungsprämie steigt. Der sogenannte Rabattschutz schützt vor dieser Rückstufung. Die Schadensregulierung hat dann keinen Einfluss auf den Beitragssatz. Allerdings gilt dies in der Regel nur für einen Schaden pro Versicherungsjahr.

Da nicht jede Versicherung einen Rabattschutz bietet, macht ein Tarifvergleich dahingehend ebenso Sinn.

Doch Vorsicht: Diejenigen, die ihre Kfz-Versicherung regelmäßig wechseln, könnten im Nachteil sein, weil der Rabattschutz nach einem Wechsel bei der neuen Versicherung nicht mehr greift.

Stattdessen wird die Prämie ohne diesen Rabatt anhand der tatsächlichen SF-Klasse kalkuliert.

Darüber hinaus lassen sich Versicherungsbeiträge mit weiteren Vergünstigungen wie einem Alleinfahrer-Rabatt oder einem Garagen-Rabatt mindern. Wird das versicherte Fahrzeug zum Beispiel ausschließlich von einer Person gefahren und immer in einer Garage sicher abgestellt, belohnen einige Versicherer dies mit Preisnachlässen.
ub/dom

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights