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Bussgeld STVO und Fahrverbot - Umweltzone 2008

27 November, 2007

Wer ohne Umwelt-Plakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fährt, muss mit einem Bussgeld in Höhe von 40 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Umwelt-Plakette rechtzeitig besorgen.
Nicht nur in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden gilt Rauchverbot oder wird demnächst gelten. Auch von Kraftfahrzeugen wird im kommenden Jahr mancherorts eine Verringerung des Schadstoffausstoßes gefordert. Berlin, Hannover und Köln werden voraussichtlich zum 1. Januar 2008 Umweltzonen mit entsprechendem Fahrverbot und Bussgeld für nicht schadstoffreduzierte Kraftfahrzeuge ein. Stuttgart folgt zum 1. März 2008, wobei die Umweltzone dort nicht nur die Innenstadt, sondern das gesamte Stadtgebiet umfasst.

Um vor Überraschungen sicher zu sein, sollte man vorhandene Umweltplaketten bereits zum Jahresende hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Wer noch keine Umwelt-Plakette hat, diese sind in den Farben gelb, rot und grün gehalten und damit das Bußgeld umgehen möchte, kann sich bei den Ausgabestellen (Kfz-Werkstätten mit AU-Berechtigung, Zulassungsstellen, Technische Überwachungsorganisationen) oder seinem Automobilclub erkundigen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Entscheidend sind die in den Kfz-Papieren eingetragenen emissionsbezogenen Schlüsselnummern (Ziffer 14.1, Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ziffer 1 im alten Fahrzeugschein).

Wer ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fährt, muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bussgeld von 40 € und rechnen. bg

Bussgeld

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