Nummernschild-Diebstahl: Das müssen Sie jetzt tun
03 September, 2018
Vom Nummernschild-Diebstahl hört man immer wieder. Die Zahl von entwendeten Kfz-Kennzeichen in Deutschland
häuft sich und ist höher als die meisten denken - rund 100.000 Stück reißen sich dreiste Diebe pro Jahr unter den Nagel.
Häufig stecken hinter dem Kennzeichen-Klau Tank- und TÜV-Betrüger, weiß der Autoclub ACE. Es gibt aber auch ganz andere Motivationen: Außergewöhnliche Ziffern-Nummern-Kombinationen werden beispielsweise gerne als Souvenir geklaut, teilt der ACE mit.
Wer Opfer eines Kennzeichen-Diebstahls wird, sollte den Verlust polizeilich melden, um zu verhindern, selbst wegen einer mit dem Diebesgut begangenen Straftat ins Visier der Ermittler zu geraten. Geschädigte sollten unbedingt Anzeige erstatten.
Wichtig:
Die Weiterfahrt ohne Kfz Kennzeichen ist strikt untersagt.
Um wieder mit dem Fahrzeug fahren zu dürfen, muss die Kfz-Zulassungsstelle das alte Nummernschild sperren und ein neues ausstellen. Vorzulegen sind die Diebstahl-Anzeige der deutschen Polizei, ein Ausweisdokument, der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief sowie die Original-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung.
Ist ein zweites Kennzeichen vorhanden, sollte man auch dieses vorlegen. Auch die Autoversicherung ist zu informieren.
Ärgerlich:
Die Kosten trägt zunächst der Halter, sie können - wenn der Täter gefasst wir, theoretisch von diesem zivilrechtlich zurückgefordert werden. mid/Mst
Häufig stecken hinter dem Kennzeichen-Klau Tank- und TÜV-Betrüger, weiß der Autoclub ACE. Es gibt aber auch ganz andere Motivationen: Außergewöhnliche Ziffern-Nummern-Kombinationen werden beispielsweise gerne als Souvenir geklaut, teilt der ACE mit.
Wer Opfer eines Kennzeichen-Diebstahls wird, sollte den Verlust polizeilich melden, um zu verhindern, selbst wegen einer mit dem Diebesgut begangenen Straftat ins Visier der Ermittler zu geraten. Geschädigte sollten unbedingt Anzeige erstatten.
Wichtig:
Die Weiterfahrt ohne Kfz Kennzeichen ist strikt untersagt.
Um wieder mit dem Fahrzeug fahren zu dürfen, muss die Kfz-Zulassungsstelle das alte Nummernschild sperren und ein neues ausstellen. Vorzulegen sind die Diebstahl-Anzeige der deutschen Polizei, ein Ausweisdokument, der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief sowie die Original-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung.
Ist ein zweites Kennzeichen vorhanden, sollte man auch dieses vorlegen. Auch die Autoversicherung ist zu informieren.
Ärgerlich:
Die Kosten trägt zunächst der Halter, sie können - wenn der Täter gefasst wir, theoretisch von diesem zivilrechtlich zurückgefordert werden. mid/Mst
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