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Spielregeln für Fußball-Fans im Auto

30 Mai, 2018

Millionen Fußball-Fans rund um den Globus fiebern bereits der Weltmeisterschaft 2018 in Russland

entgegen. Vor allem in Deutschland ist die Vorfreude groß, schließlich sind Jogis Jungs als Titelverteidiger am Start. Das Mega-Turnier ist zugleich der Anpfiff für zahlreiche Autokorsos mit Hupkonzerten. Dazu schwenken die Fans häufig Fahnen aus dem Fahrzeug. Doch ist das eigentlich erlaubt?
72 Prozent der deutschen Autofahrer sagen nein, wie eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. Doch keine Sorge, liebe Fußball-Fans: Das Fahnenschwenken beim Autokorso ist erlaubt. "Aber nur solange die Sicht des Fahrers und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt wird", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Denn wenn Fahnen die Sicht versperren, kann das einen Unfall verursachen."
Denn egal, was auf dem Fußballplatz auch passiert: Die Sicherheit geht immer vor. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, im Auto zu stehen und die Fahne aus dem Schiebedach zu schwenken. Klar: Es gilt sowohl für den Fahrer als auch für die Mitfahrer die Anschnallpflicht - und die wird während der Weltmeisterschaft ganz sicher nicht aufgehoben. Auch Hupen ist nach einem WM-Sieg theoretisch verboten und könnte mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro bestraft werden. Denn eigentlich ist Hupen nur als Warnung beim Überholen und bei der Gefährdung von Personen erlaubt. "Aber die Fußball-WM ist eine Ausnahmesituation, in der auch die Polizei mal ein Auge zudrückt", räumt die Rechtsexpertin ein.
Und wer sein Auto mit Flaggen schmückt, muss darauf achten, dass diese die Sicht nicht behindern. Ansonsten droht auch hier ein Verwarngeld von zehn Euro. Außerdem darf eine Flagge maximal so breit sein wie das Auto und nicht darüber hinausragen, erklären die Experten. Besonders beliebt sind kleine Fähnchen, die ins Fenster geklemmt werden. Dabei sollten WM-Fans beachten, dass die Fähnchen bei hoher Geschwindigkeit nicht abreißen und nachfolgende Autofahrer gefährden.
Auch für andere Fan-Dekorationen gilt es, Regeln zu beachten: Ist der Blinker in den Seitenspiegeln integriert, dürfen keine Flaggenüberzieher (sogenannte Car-Bikinis) angebracht werden. Diese würden den Blinker überdecken. Genauso wenig ist es erlaubt, den Innenrückspiegel oder Scheinwerfer und Rückleuchten mit einer Fahne zu verdecken. Bei Autos mit nur einem Außenspiegel darf die Heckscheibe nicht mit einer großflächigen Fahne dekoriert werden. mid/rlo

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