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Wie lange gilt ein Auto als Neuwagen?

29 September, 2007

L?ngere Lagerzeiten k?nnen durchaus dazu f?hren, dass ein Fahrzeug seine Neuwageneigenschaft verliert und der H?ndler den auf den Kauf eines Neuwagens gerichteten Vertrag mit einem solchen Fahrzeug nicht erf?llt hat.

Je l?nger ein Auto beim H?ndler auf dem Hof steht, desto weniger darf er als Neuwagen verkauft werden. L?ngere Lagerzeiten k?nnen durchaus dazu f?hren, dass ein Fahrzeug seine Neuwageneigenschaft verliert und der H?ndler den auf den Kauf eines Neuwagens gerichteten Vertrag mit einem solchen Fahrzeug nicht erf?llt hat. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshof vom Oktober 2003 (AZ: VIII ZR 227/02) sei ein Fahrzeug zw?lf Monate ab Herstellung nicht mehr als "fabrikneu" anzusehen. Falls es aufgrund der l?ngeren Standzeit bereits M?ngel aufweist, verliere das Fahrzeug sogar noch fr?her seine Neuwageneigenschaft.

Lege man diese Rechtsprechung zugrunde, h?tte der H?ndler im Fall einer zweij?hrigen Lagerdauer den Kaufvertrag nicht ordnungsgem?? erf?llt, stellt der ACE fest. Au?erdem habe er hinsichtlich der Neuwageneigenschaft eine falsche Zusicherung abgegeben. Dementsprechend k?nne man wahlweise Wandelung (R?ckg?ngigmachung des Kaufvertrages), Minderung (angemessene Herabsetzung des Kaufpreises) oder Schadenersatz verlangen, es sei denn, man h?tte den Ladenh?ter in Kenntnis der langen Lagerdauer ohne Vorbehalt abgenommen.

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