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Zahlt die Kfz-Versicherung - Kfz-Schein im Handschuhfach

23 September, 2007

Das Deponieren des Zweitschl?ssels und des Kfz-Scheins im Handschuhfach geh?rt zu den Fahrl?ssigkeiten, die bitter bestraft werden.

Zweitschl?ssel und Kfz-Papiere haben nichts im Auto zu suchen.
Wer seinen Autoschl?ssel f?r jedermann zug?nglich deponiert hat, dem wird die Kfz-Versicherung bei einem Diebstahl des Fahrzeugs die Zahlung wegen grob fahrl?ssigen Verhaltens verweigern. Doch auch das Deponieren des Zweitschl?ssels und des Kfz-Scheins im Handschuhfach geh?rt zu den Fahrl?ssigkeiten, die bitter bestraft werden. Das musste auch der Gesch?ftsf?hrer eines Unternehmens erfahren, dem das Auto vom unverschlossenen Hof seines Hauses gestohlen worden war.

Bereits bei einem fr?heren Autodiebstahl in Litauen hatte die Kfz-Versicherung wegen falscher Angaben zu den Fahrzeugschl?sseln die Zahlung verweigert, und auch diesmal gab es erhebliche Ungereimtheiten ?ber den Verbleib des Originalschl?sselsatzes und angefertigter Duplikate. Waren die Begleiterscheinungen auch etwas verworren, seien sie nach Auffassung der Richter, aber nicht entscheidend f?r ihr abschlie?endes Urteil gewesen, dass die Versicherung nicht zahlen m?sse.

Die Richter am OLG Celle, die in einer Berufungsverhandlung nach einem ersten Prozess vor dem Landgericht Hannover ein endg?ltiges Urteil f?llen mussten, kamen in ihrer Urteilsbegr?ndung zu dem Schluss, allein die Tatsache, dass der Gesch?ftsf?hrer den Kfz-Schein st?ndig im Handschuhfach und einen Zweitschl?ssel im Handschuhfach deponiert habe, stelle eine grob fahrl?ssige Gefahrenerh?hung dar. Das f?hre zur Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers. (OLG Celle, Az.: 8 U 62/07).

Kfz-Versicherung

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