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IAA - Einsatz gegen Produktpiraten

23 September, 2007

Bereits am zweiten Pressetag, also noch vor den Fachbesucher- und Publikumstagen, r?umte eine Gruppe von uniformierten Zollbeamten in Begleitung zweier Patentanw?lte den frisch aufgebauten Messestand.

IAA: Mobile Kontrollgruppe des Zolls im Einsatz gegen Produktpiraten
So hatte sich ein chinesischer Aussteller seinen Start auf der
Frankfurter IAA nicht vorgestellt: Bereits am zweiten Pressetag, also
noch vor den Fachbesucher- und Publikumstagen, r?umte eine Gruppe von
uniformierten Zollbeamten in Begleitung zweier Patentanw?lte den
frisch aufgebauten Messestand. Es wurden Plagiate von
Scheibenwischern und Verpackungen sichergestellt, die allem Anschein
nach Patente eines franz?sischen Automobilzulieferers verletzen.

Bei dieser vielbe?ugten Aktion kam auf der IAA erstmals eine
mobile Gruppe des Zolls mit besonderen Befugnissen zum Einsatz, die
eigens zur Kontrolle von Ausstellern aus sogenannten Drittl?ndern
angefordert worden war. Es mag verwundern, dass trotz des derzeitigen
Wirbels um Marktsch?digung durch illegale Nachahmungen aus Fernost
nur ein einziges Unternehmen seine Rechte auf der IAA durchsetzen
lie?. Die Patentanw?lte J?rgen Strass und Bernhard Fuchs der M?nchner
Kanzlei Prinz & Partner, die die Beschlagnahme f?r ihren Auftraggeber
vorbereitet und erfolgreich durchgef?hrt hatten, verweisen darauf,
dass bei den Patentinhabern die speziell f?r Messen eingef?hrten
neuen M?glichkeiten zur Beweismittelsicherung im Rahmen eines
Strafverfahrens noch weitgehend unbekannt seien. "Daran, dass es auf
der IAA keine weiteren F?lschungen gibt, liegt es jedenfalls nicht",
erg?nzt eine Zollbeamtin.

Da im Gegensatz zu eindeutig erkennbaren Imitaten bekannter
Markenprodukte die Verletzung von technischen Schutzrechten (Patente
und Gebrauchsmuster) nicht ohne einschl?gige Fachkenntnis zu
beurteilen ist, ist der Zoll verst?rkt auf die Mithilfe der
gesch?digten Unternehmen und deren Patentanw?lte angewiesen. Auf
konkrete Hinweise der Schutzrechtsinhaber inspiziert die mobile
Kontrollgruppe des Zolls die St?nde verd?chtiger Aussteller. Nach
Versicherung durch die sach- und rechtskundigen Anw?lte vor Ort
werden die schutzrechtsverletzenden Waren kurzerhand beschlagnahmt.
Gegen die Verantwortlichen wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Patentanw?lte von Prinz & Partner lobten die vom zust?ndigen
Hauptzollamt Darmstadt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft
Frankfurt erarbeitete vereinfachte Verfahrensordnung, die zollintern
als "Darmst?dter Modell" bezeichnet wird: "Neben den bekannten
zivilrechtlichen Verfahren steht den Unternehmen auf Messen nun ein
unkompliziertes, sehr effektives Instrument gegen Anbieter von
Plagiaten zur Verf?gung."

Obwohl die Verantwortlichen des auf der IAA ?berf?hrten
Ausstellers in China wohl keine ernsthafte Strafverfolgung durch die
deutsche Staatsanwaltschaft f?rchten m?ssen, ist die Messe f?r sie
gelaufen: S?mtliche sichergestellten Waren und zugeh?rige
Katalogseiten werden vernichtet.

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