Bußgeld - Handyverbot am Steuer
18 September, 2007
Wenn es um das Handyverbot am Steuer geht, kennen Gerichte h?ufig keine Gnade und drohen mit Bußgeld.
Wenn es um das Handyverbot am Steuer geht, kennen Gerichte h?ufig keine Gnade. Der Auto Club Europa (ACE) verweist auf einige aktuelle Urteile, die so gut wie jede Benutzung des Mobiltelefons w?hrend der Fahrt untersagen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe f?llt auch ein mit Telefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener Palm-Organizer grundsätzlich unter das Handyverbot. Wenn ein solches Ger?t zum F?hren von Telefonaten geeignet und bestimmt sei, spiele es keine Rolle, ob es dar?ber hinaus ?ber weitere Funktionen verf?ge. Wer einen Organizer w?hrend der Fahrt in die Hand nehme, um bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abzufragen, handele verkehrswidrig. ?hnlich urteilt das Oberlandesgericht Hamm. Es kam zu dem Schluss, dass bereits der Griff zum Mobiltelefon oder das Halten unter das Handyverbot falle. Jegliche Nutzung während der Fahrt, also beispielsweise auch der Blick auf eine gespeicherte Telefonnummer, sei untersagt. Nicht gegen das Handyverbot verstößt hingegen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg, wer bei ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel im Auto telefoniert. Sollte es dann allerdings beim Umspringen der Ampel von Rot auf Gelb zu einer Verkehrsbehinderung oder einem Verstoß kommt, droht Ärger nach Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung. Aktenzeichen: OLG Karlsruhe (3 Ss 219/05), OLG Hamm (2 Ss OWi 402/06), OLG Bamberg (3 Ss OWi 1050/06). auto-reporter.net
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