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Vorerst wieder ungekürzte Pendlerpauschale 2007

16 September, 2007

Die ungekürzte Pendlerpauschale ist vorerst wieder möglich. Nach dem Urteilsspruch der obersten Finanzrichter ändern Bund und Länder nun ihren Kurs:

Die Bundesregierung wies am Donnerstag, den 13. September 2007, darauf hin, dass sich Berufs-Pendlerinnen und Berufspendler ab sofort bis Jahresende wieder einen Freibetrag für die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstätte in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Steuerwirksam wird dieser Eintrag dann mit der Oktober-Verdienstabrechnung. Bis das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat, werden die Einkommensteuerbescheide für 2007 von Amts wegen für vorläufig erklärt.

Die Pendlerpauschale kann seit 1. Januar 2007 erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Allerdings hatte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 23. August festgestellt, dass bei summarischer Prüfung die Verfassungsmäßigkeit des 9 Abs. 2 EStG 2007 ernstlich zweifelhaft sei. Jedoch ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch abzuwarten.

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