Autodiebstahl: Tacho-Manipulation mal anders
09 Juli, 2016
Macht ein Autofahrer nach einem Autodiebstahl falsche Angaben zum Fahrzeug, darf seine
Kfz Versicherung ihm die eigentlich fällige Entschädigung komplett streichen. Das gilt laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Beispiel bei einer bewusst zu niedrig angegebenen Laufleistung.
In zwei Fällen (AZ: 6 U 194/12 und AZ: 6 U 155/13) habe etwa das Kammergericht in Berlin entschieden, dass die Geschädigten damit ihre Pflicht verletzen, alles zur Aufklärung des Schadensfalles beizutragen und dabei korrekte Angaben zu machen.
Kann dem Betroffenen hier Arglist nachgewiesen werden, bleibt er auf dem gesamten Diebstahlschaden sitzen. mid/ts
In zwei Fällen (AZ: 6 U 194/12 und AZ: 6 U 155/13) habe etwa das Kammergericht in Berlin entschieden, dass die Geschädigten damit ihre Pflicht verletzen, alles zur Aufklärung des Schadensfalles beizutragen und dabei korrekte Angaben zu machen.
Kann dem Betroffenen hier Arglist nachgewiesen werden, bleibt er auf dem gesamten Diebstahlschaden sitzen. mid/ts
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