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Autodiebstahl: Tacho-Manipulation mal anders

09 Juli, 2016

Macht ein Autofahrer nach einem Autodiebstahl falsche Angaben zum Fahrzeug, darf seine

Kfz Versicherung ihm die eigentlich fällige Entschädigung komplett streichen. Das gilt laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Beispiel bei einer bewusst zu niedrig angegebenen Laufleistung.

In zwei Fällen (AZ: 6 U 194/12 und AZ: 6 U 155/13) habe etwa das Kammergericht in Berlin entschieden, dass die Geschädigten damit ihre Pflicht verletzen, alles zur Aufklärung des Schadensfalles beizutragen und dabei korrekte Angaben zu machen.

Kann dem Betroffenen hier Arglist nachgewiesen werden, bleibt er auf dem gesamten Diebstahlschaden sitzen. mid/ts

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