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Straßenverkehrsordnung: Haben Rettungswagen immer Vorfahrt?

07 Juli, 2016

Zwar haben Rettungswagen im Ernstfall grundsätzlich Vorfahrt, doch gibt es hierbei Ausnahmen:

"So müssen sich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht selbst in Gefahr bringen, um einen Rettungswagen passieren zu lassen", erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Darüber hinaus sind auch Rettungswagen, die zu einem Einsatzort unterwegs sind, an Recht und Gesetz gebunden. "Rettungsfahrer müssen auch im Ernstfall immer abwägen, ob die schnellere Fahrt zum Einsatzort ein erhöhtes Unfallrisiko wert ist", so Walentowski. "Ihre Fahrmanöver müssen daher umsichtig erfolgen." Für die Einsatzkräfte am Lenkrad von Feuerwehrwagen oder Ambulanzen gibt es sogar spezielle Fahrertrainings, die das Beherrschen der teils schweren Fahrzeuge im Grenz- und Gefahrenbereich erleichtern. Diese, so sagen Experten, würden jedoch von viel zu wenigen Betroffenen wahrgenommen. mid/mk

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