Strafsteuer ohne Dieselpartikelfilter
05 September, 2007
Das Finanzamt wollte von Autofahrern die sich bereits fr?hzeitig f?r einen serienm??ig eingebauten Dieselpartikelfilter entschieden haben die Strafsteuer (pro Jahr 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum) kassieren.
Finanz?mter korrigieren Bescheide f?r Diesel mit Partikelfiltern
Das Finanzamt wollte von Autofahrern die sich bereits fr?hzeitig f?r einen serienm??ig eingebauten Dieselpartikelfilter entschieden haben die Strafsteuer (pro Jahr 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum) kassieren. Wer das umgehen wollte musste bisher gegen den Bescheid Einspruch einlegen und kostenpflichtig bei der Zulassungsstelle den Dieselpartikelfilter nachtragen lassen.
Jetzt sollen alte Bescheide automatisch korrigiert werden, auch wenn diese bereits rechtskr?ftig sind, also entweder kein Einspruch eingelegt wurde oder die Frist hierf?r abgelaufen ist. Die Korrektur der Bescheide soll ?ber die Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) erfolgen.
Die Hersteller wurden auf Bitten der L?nder vom Bundesfinanzministerium aufgefordert verl?ssliche Daten umgehend an das KBA zu melden, so dass die Steuerbescheide schnellstm?glich korrigiert werden k?nnen.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) r?t jedem Autobesitzer der einen falschen Steuerbescheid bekommt, trotzdem vorsorglich dagegen Einspruch einzulegen. Auf die kostenpflichtige Eintragung des serienm??igen Dieselpartikelfilters kann er verzichten, wenn der Hersteller seines Fahrzeuges alle relevanten Daten an das KBA gemeldet hat.
Das Finanzamt wollte von Autofahrern die sich bereits fr?hzeitig f?r einen serienm??ig eingebauten Dieselpartikelfilter entschieden haben die Strafsteuer (pro Jahr 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum) kassieren. Wer das umgehen wollte musste bisher gegen den Bescheid Einspruch einlegen und kostenpflichtig bei der Zulassungsstelle den Dieselpartikelfilter nachtragen lassen.
Jetzt sollen alte Bescheide automatisch korrigiert werden, auch wenn diese bereits rechtskr?ftig sind, also entweder kein Einspruch eingelegt wurde oder die Frist hierf?r abgelaufen ist. Die Korrektur der Bescheide soll ?ber die Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) erfolgen.
Die Hersteller wurden auf Bitten der L?nder vom Bundesfinanzministerium aufgefordert verl?ssliche Daten umgehend an das KBA zu melden, so dass die Steuerbescheide schnellstm?glich korrigiert werden k?nnen.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) r?t jedem Autobesitzer der einen falschen Steuerbescheid bekommt, trotzdem vorsorglich dagegen Einspruch einzulegen. Auf die kostenpflichtige Eintragung des serienm??igen Dieselpartikelfilters kann er verzichten, wenn der Hersteller seines Fahrzeuges alle relevanten Daten an das KBA gemeldet hat.
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