Kfz-Haftpflichtversicherung - Insassen-Unfallversicherung
04 September, 2007
Reicht der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Autounfall mit Fahrzeuginsassen-Verletzten aus?
Nutzen einer Insassenunfall-Versicherung
Um sich vor Haftungsanspr?chen im Falle eines Unfalls abzusichern, ist eine Insassen-Unfallversicherung nicht erforderlich, da der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung umfassend ist und auch die Fahrzeuginsassen mit einbezieht. Das erkl?rte jetzt der Auto Club Europa (ACE). Trotzdem empfehle sich jedoch, in der Kfz-Haftpflichtversicherung in jedem Falle die h?chstm?glichen Versicherungssummen und nicht nur die vorgeschriebene Mindestdeckung zu vereinbaren.
Wenn es vorrangig um den Schutz der Fahrzeuginsassen geht, biete die Insassen-Unfallversicherung durchaus Vorteile, vor allem dann, wenn sich Haftpflichtanspr?che als nicht oder nur schwer durchsetzbar erweisen. Das sei der Fall, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begehe. Anders als beim Haftpflichtschaden brauche bei den Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung der Schaden auch nicht konkret beziffert und nachgewiesen werden. Vielmehr lege der Versicherungsvertrag den Leistungsumfang nach Ma?gabe des Invalidit?tsgrades nach dem Unfall fest, ohne dass es darauf ankomme, dass tats?chlich ein Schaden in entsprechender H?he eingetreten sei.
In erster Linie komme es darauf an, ob und falls ja, welche Insassen der Fahrzeughalter zus?tzlich sch?tzen will. Handelt es sich dabei in erster Linie um Familienmitglieder, sollte ?berlegt werden, ob f?r diese nicht eine allgemeine Unfall-Versicherung abgeschlossen werden sollte. Eine solche Unfallversicherung tritt laut dem Autoclub selbstverst?ndlich auch dann ein, wenn der Schaden durch einen Verkehrsunfall verursacht wird.
Weitere interessante Tipps zum Thema Kfz-Versicherung finden Sie hier:
g?nstige Kfz-Versicherung mit kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich
Um sich vor Haftungsanspr?chen im Falle eines Unfalls abzusichern, ist eine Insassen-Unfallversicherung nicht erforderlich, da der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung umfassend ist und auch die Fahrzeuginsassen mit einbezieht. Das erkl?rte jetzt der Auto Club Europa (ACE). Trotzdem empfehle sich jedoch, in der Kfz-Haftpflichtversicherung in jedem Falle die h?chstm?glichen Versicherungssummen und nicht nur die vorgeschriebene Mindestdeckung zu vereinbaren.
Wenn es vorrangig um den Schutz der Fahrzeuginsassen geht, biete die Insassen-Unfallversicherung durchaus Vorteile, vor allem dann, wenn sich Haftpflichtanspr?che als nicht oder nur schwer durchsetzbar erweisen. Das sei der Fall, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begehe. Anders als beim Haftpflichtschaden brauche bei den Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung der Schaden auch nicht konkret beziffert und nachgewiesen werden. Vielmehr lege der Versicherungsvertrag den Leistungsumfang nach Ma?gabe des Invalidit?tsgrades nach dem Unfall fest, ohne dass es darauf ankomme, dass tats?chlich ein Schaden in entsprechender H?he eingetreten sei.
In erster Linie komme es darauf an, ob und falls ja, welche Insassen der Fahrzeughalter zus?tzlich sch?tzen will. Handelt es sich dabei in erster Linie um Familienmitglieder, sollte ?berlegt werden, ob f?r diese nicht eine allgemeine Unfall-Versicherung abgeschlossen werden sollte. Eine solche Unfallversicherung tritt laut dem Autoclub selbstverst?ndlich auch dann ein, wenn der Schaden durch einen Verkehrsunfall verursacht wird.
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