Bussgeld - Handyverbot im Auto
01 September, 2007
Gerichte legen Handyverbot am Steuer sehr eng aus und es droht somit eine Ordnungsstrafe mit Bussgeld.
Wenn es um das Handyverbot im Auto geht, kennen Gerichte h?ufig keine Gnade. Der Auto Club Europa (ACE) verweist auf einige aktuelle Urteile, die so gut wie jede Benutzung des Mobiltelefons w?hrend der Fahrt untersagen.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe f?llt auch ein mit Telefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener Palm-Organizer grunds?tzlich unter das Handyverbot. Wenn ein solches Ger?t zum F?hren von Telefonaten geeignet und bestimmt sei, spiele es keine Rolle, ob es dar?ber hinaus ?ber weitere Funktionen verf?ge. Wer einen Organizer w?hrend der Fahrt in die Hand nehme, um bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abzufragen, handele verkehrswidrig und es droht somit eine Strafe mit Bussgeld.
?hnlich urteilt das Oberlandesgericht Hamm. Es kam zu dem Schluss, dass bereits der Griff zum Mobiltelefon oder das Halten unter das Handyverbot falle. Jegliche Nutzung w?hrend der Fahrt, also beispielsweise auch der Blick auf eine gespeicherte Telefonnummer, sei untersagt.
Nicht gegen das Handyverbot -also kein Bussgeld- verst??t hingegen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg, wer bei ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel im Auto telefoniert. Sollte es dann allerdings beim Umspringen der Ampel von Rot auf Gelb zu einer Verkehrsbehinderung oder einem Versto? kommt, droht ?rger nach Paragraph 1 der Stra?enverkehrsordnung.
Aktenzeichen: OLG Karlsruhe (3 Ss 219/05), OLG Hamm (2 Ss OWi 402/06), OLG
Bamberg (3 Ss OWi 1050/06).
Weitere Infos ?ber Bussgelder im Stra?enverkehr erhalten Sie hier
Bussgeldkatalog.biz
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe f?llt auch ein mit Telefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener Palm-Organizer grunds?tzlich unter das Handyverbot. Wenn ein solches Ger?t zum F?hren von Telefonaten geeignet und bestimmt sei, spiele es keine Rolle, ob es dar?ber hinaus ?ber weitere Funktionen verf?ge. Wer einen Organizer w?hrend der Fahrt in die Hand nehme, um bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abzufragen, handele verkehrswidrig und es droht somit eine Strafe mit Bussgeld.
?hnlich urteilt das Oberlandesgericht Hamm. Es kam zu dem Schluss, dass bereits der Griff zum Mobiltelefon oder das Halten unter das Handyverbot falle. Jegliche Nutzung w?hrend der Fahrt, also beispielsweise auch der Blick auf eine gespeicherte Telefonnummer, sei untersagt.
Nicht gegen das Handyverbot -also kein Bussgeld- verst??t hingegen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg, wer bei ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel im Auto telefoniert. Sollte es dann allerdings beim Umspringen der Ampel von Rot auf Gelb zu einer Verkehrsbehinderung oder einem Versto? kommt, droht ?rger nach Paragraph 1 der Stra?enverkehrsordnung.
Aktenzeichen: OLG Karlsruhe (3 Ss 219/05), OLG Hamm (2 Ss OWi 402/06), OLG
Bamberg (3 Ss OWi 1050/06).
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