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Jugendschutzgesetz - Rauchen erst mit 18

01 September, 2007

Ab 1. September 2007 d?rfen Tabakwaren nur noch an
Personen ?ber 18 Jahre abgegeben werden.

Rauchen erst mit 18! Versch?rftes Jugendschutzgesetz tritt in Kraft
Ab 1. September 2007 d?rfen Tabakwaren nur noch an
Personen ?ber 18 Jahre abgegeben werden. Den Zigarettenautomaten wird
eine ?bergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gew?hrt.

Die im Juli 2007 beschlossene Anhebung des Abgabealters f?r
Tabakwaren von 16 auf 18 Jahren wird am 01. September 2007
eingef?hrt. An Zigarettenautomaten gilt das neue Gesetz ab dem 01.
Januar 2009. Die ?bergangsfrist von 16 Monaten wird f?r die
technische Anpassung der rund 500.000 Zigarettenautomaten ben?tigt,
um eine ebenso erfolgreiche Umstellung wie die zur Altersverifikation
zum 01.01.2007 zu gew?hrleitsen. "Wir legen gro?en Wert auf die
Einhaltung des Jugendschutzes. Deswegen ist die ?bergangsfrist f?r
Zigarettenautomaten zwingend notwendig, um unser erfolgreiches
Jugendschutzsystem den neuen Anforderungen anpassen zu k?nnen", sagt
Peter Lind, Hauptgesch?ftsf?hrer des Bundesverbands Deutscher
Tabakwaren-Gro?h?ndler und Automatenaufsteller (BDTA).

Die Automatenbetreiber haben bereits ?ber 300 Mio. EUR in den
Jugendschutz an ihren Ger?ten investiert. Die Kosten f?r die
abermalige Umr?stung der Zigarettenautomaten auf die
Vollj?hrigkeitspr?fung werden von Seiten des Verbandes mit mindestens
30 Mio. EUR veranschlagt. F?r ?ber 50 verschiedene Automaten- und
Kartenleseger?tetypen m?ssen jeweils neue Softwarest?nde entwickelt,
getestet, zertifiziert und eingespielt werden. "Vor uns liegt erneut
eine "Herkulesaufgabe". Alle Prozessbeteiligten arbeiten mit
Hochdruck daran, die neue Altersgrenze umzusetzen, so Peter Lind.

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