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Oldtimer oder Youngtimer - StVZO, Unterschiede, Sammelobjekte

29 Februar, 2016

Tipps und Infos zu Oldtimer, Youngtimer gemäß StVZO. Manche Autos werden mit jedem verstrichenen

Kalenderjahr einfach nur älter — andere werden immer mehr zum Kultobjekt. Ist ein Modell zwar schon ein gefühlter Klassiker, aber noch zu jung, um als Oldtimer eingestuft zu werden, spricht man vom Youngtimer.

Youngtimer oder Oldtimer: der Unterschied
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Youngtimer ein älteres Auto, das als Liebhaberstück gepflegt und erhalten wird. Es ist noch zu jung, um ein Oldtimer zu sein, aber auch schon etwas zu alt, um weiterhin nur als gewöhnliches Nutzfahrzeug betrachtet zu werden. Im Volksmund gelten oft schon Autos ab einem Alter von 15 Jahren als Youngtimer. Beim Oldtimer geht das Alter ab 30 Jahren los — nach oben sind die Grenzen offen.

Teilweise werden jedoch auch Autos als Youngtimer bezeichnet, die deutlich älter als 30 Jahre sind. Vor allem dann, wenn sie noch etwas zu zeitgemäß wirken, als dass sie als Klassiker durchgehen könnten, ist das eine weit verbreitete Praxis. Zudem gelten für „echte“ Oldtimer sehr strenge Regeln. Die Ausstattung soll zum Beispiel den Zeitgeist des Baujahres möglichst genau wiederspiegeln. Fremde Ersatzteile, die den Originalteilen nahe kommen oder aus ungefähr der gleichen Zeit stammen, sind in Ordnung, aber ein modernes Radio oder einfach nur eine für die damalige Zeit untypische Lackierung haben hier keinen Platz. Für diese Fahrzeuge eine Zulassung als Oldtimer zu bekommen, ist beinahe ausgeschlossen.

Junge Alte als Sammelobjekte
Gut erhaltene Oldtimer sind unter Sammlern sehr gefragt und kosten daher mitunter eine ordentliche Summe. Daher überlegen sich viele Autofreunde, die gerne selbst eines Tages einen historischen Klassiker ihr Eigen nennen möchten, mit einem günstigeren Youngtimer einzusteigen. Bei guter Pflege und möglichst wenig Abnutzung braucht es nur noch viel Geduld, bis sich der Youngtimer zum wertvollen Oldtimer entwickelt. Vielen gelten strategisch gekaufte und optimal eingelagerte Youngtimer regelrecht als Geldanlage: Sobald sie alt genug sind, bringen sie bei Auktionen mit etwas Glück geradezu utopische Summen, die die lange Wartezeit mehr als nur belohnen.

Vor allem PKWs, mit denen man starke emotionale Aspekte verbindet, sind dabei die wertvollsten Stücke. Ein schnittiger Sportwagen wird in der Regel mehr Sammler begeistern können als ein langweiliges Familienauto, egal wie gut es auch erhalten sein mag. Natürlich spielt auch die Seltenheit eine Rolle: Ein rarer Youngtimer ist vermutlich jetzt schon eine teure Investition, wird als Oldtimer allerdings auch stärker im Wert steigen als weit verbreitete Modelle.

Youngtimer in der StVZO
Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung kannte den Begriff Youngtimer bis Februar 2007 und definierte ihn als Fahrzeug im Alter zwischen 20 und 30 Jahren. Anders als beim Oldtimer ergaben sich daraus jedoch keine besonderen Vorteile für den Fahrzeughalter. Inzwischen ist die Regelung komplett abgeschafft worden und es wird nur noch beschrieben, unter welchen Bedingungen ein KFZ zum Oldtimer werden kann.

Für ein Auto, das 30 Jahre oder älter ist, darf man ein besonderes Kennzeichen beantragen, wenn das Fahrzeug gewisse Bestimmungen in Bezug auf Ausstattung und bauliche Veränderungen erfüllt. Nach der in Deutschland typischen Kombination aus Buchstaben und Zahlen steht auf diesen speziellen Nummernschildern ein H, also zum Beispiel AB - XY 12 H. Das weist den Klassiker für jeden sichtlich als wertvolles Kulturgut aus und bringt dem Halter eine steuerliche Vergünstigung ein. Zudem dürfen als Oldtimer eingestufte Fahrzeuge auch ohne Feinstaubplakette in allen Umweltzonen fahren. dom/ulbo

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