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Beleidigungen im Straßenverkehr: Straftat Mittelfinger zeigen

02 Februar, 2016

Auto-Rowdies lassen ihren Gefühlen freien Lauf. Die klare Nummer eins der Beleidigungen im Straßenverkehr ist:

Der "Vogel" fliegt dem "Mittelfinger" davon
In der Anonymität des eigenen Autos lassen die Menschen ihren Gefühlen freien Lauf. Vielen Autofahrern brennen im Ärger aber auch die Sicherungen durch. Es wird geflucht und geschimpft, dass sich die Balken biegen.
Die klare Nummer eins der Beleidigungen auf deutschen Straßen ist das auf die Stirn tippen, im Volksmund besser bekannt als "Vogel" zeigen.

21 Prozent lassen laut einer forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt das Fenster herunter und rufen dem vermeintlichen Störenfried etwas zu.

Und 14 Prozent haben anderen Verkehrsteilnehmern sogar schon einmal den Mittelfinger gezeigt.

"Solche Nötigungen oder Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt. Gemäß Strafgesetzbuch stellt eine Beleidigung einen Straftat-Bestand dar und kann unter Umständen mit einem Bußgeld geahndet werden", sagt CosmosDirekt-Versicherungsexperte und Jurist Frank Bärnhof. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Mensch ärgere Dich nicht: Auf deutschen Straßen lässt der Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern oft zu wünschen übrig.

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