Urteil Kaufvertrag - Zweifelhafte Fahrzeughistorie
16 November, 2015
Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer
einen Diebstahl-Verdacht begründet und die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs zum Zwecke der Rückgabe an einen früheren Eigentümer rechtfertigt.
Hier liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein gestohlenes und manipuliertes Fahrzeug handelt. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 28 U 207/13
Hier finden Sie weitere aktuelle Urteile - Juraticker
Hier liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein gestohlenes und manipuliertes Fahrzeug handelt. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 28 U 207/13
Hier finden Sie weitere aktuelle Urteile - Juraticker
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.