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Urteil Kaufvertrag - Zweifelhafte Fahrzeughistorie

16 November, 2015

Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer

einen Diebstahl-Verdacht begründet und die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs zum Zwecke der Rückgabe an einen früheren Eigentümer rechtfertigt.
Hier liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein gestohlenes und manipuliertes Fahrzeug handelt. jlp

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 28 U 207/13

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