Fahrzeugstilllegung wegen Adressänderung
01 Februar, 2015
Dies ist bei einer Fahrzeugstilllegung wegen einer Adressänderung zu beachten: Fahrzeughalter, die ihre
Adresse ändern, sind zugleich auch verpflichtet, die neue Halteranschrift in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Umzug "nur" innerhalb des Zulassungsbezirks erfolgte. Diese Pflicht bedeutet aber noch nicht gleich, dass dem Fahrzeughalter der Fahrzeugbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr zu untersagen ist.
Vielmehr hat die Zulassungsbehörde das ihr zustehende Ermessen pflichtgemäß auszuüben und die Notwendigkeit einer Betriebsuntersagung im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen sowie entsprechend zu begründen. jlp
Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 10 K 985/12
Vielmehr hat die Zulassungsbehörde das ihr zustehende Ermessen pflichtgemäß auszuüben und die Notwendigkeit einer Betriebsuntersagung im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen sowie entsprechend zu begründen. jlp
Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 10 K 985/12
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