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Schadensregulierung Versicherung: Kfz-Versicherer regulieren schlechter

18 November, 2014

Die Schadensregulierung von Versicherungen ist in den vergangenen fünf Jahren schlechter geworden. Das ist das

Ergebnis einer Umfrage des Forsa-Instituts bei 1.257 Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaften Versicherungs- und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). 47 Prozent der Anwälte sind der Ansicht, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den letzten fünf Jahren "deutlich" verschlechtert hat. 23 Prozent der Befragten sind immerhin noch der Meinung, dass sich die Schadenabwicklung nur "etwas" verschlechtert hat. Besonders betroffen ist die Regulierung von Autounfällen. Hier sind sogar 74 Prozent der Meinung, dass die Schadensregulierung heute insgesamt schlechter läuft als in der Vergangenheit.
Bemängelt werden vor allem längere Bearbeitungszeiten sowie unberechtigte Kürzungen oder Zurückweisungen von Leistungen. So seien Ansprechpartner bei den Assekuranzen oft nur schlecht erreichbar. Manche werten dies als regelrechte Verzögerungstaktik. Zudem würden über Gebühr Gegengutachten eingeholt, die Rechtsprechung ignoriert und Kleinbeträge aus taktischen Erwägungen gekürzt. Viele Geschädigte sind nach Angaben der Anwälte hier überfordert. Andere wollen sich umfassend über ihre Ansprüche beraten lassen oder sind der Ansicht, dass der Kfz-Versicherer zu wenig reguliert habe. Dabei nutzten die Unternehmen oft ihr überlegenes Wissen aus. Zudem seien die Assekuranzen oft nach einer Ablehnung des Schadens nicht bereit, nochmals in die Prüfung des Sachverhaltes einzusteigen. Viele der Umfrageteilnehmer werfen den Versicherern zudem vor, dass sie viel zu schnell eine Leistung ablehnen würden. Die Schuld sehen die Verkehrs- und Versicherungsanwälte klar verteilt. Nur in ganz wenigen Fällen würden Anspruchsteller Fehler machen und beispielsweise Unterlagen zu spät einreichen oder den Sachverhalt falsch darstellen.
Schaltet das Unfallopfer hingegen einen Verkehrsanwalt ein, werden seine Ansprüche in über der Hälfte aller Fälle vom Versicherer voll beglichen. In weiteren 30 Prozent der Fälle wird ein Vergleich ausgehandelt. "Nur in 14 Prozent aller durch die Befragten genannten Fälle, kam es zu einem klärenden Gerichtsverfahren", betonte Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die Unfallopfer hätten daher in der Regel immer einen Vorteil von einer anwaltlichen Beratung. Das gelte selbst dann, wenn es einmal schlecht für den Geschädigten läuft und er nicht alle Forderungen gegen den Versicherer durchsetzen kann. "Die Anwaltskosten sind bei Kfz-Haftpflichtschäden vom Versicherer zu tragen sind", so Elsner. Den Geschädigten entstehe durch das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes daher kein finanzieller Nachtteil. mid/usk

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