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Kfz Kaufvertrag - Haftung für Kilometerangabe

28 Juli, 2013

Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt

("137.800 km"), muss sich daran festhalten lassen, auch wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht und das Fahrzeug tatsächlich 270.858 km gefahren ist.
Der Kfz-Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten und den geleisteten Kaufpreis zurückfordern, weil die ursprüngliche Kilometerangabe zum Vertragsinhalt geworden war und weil die Eigenschaftszusicherung tatsächlich aber nicht vorliegt. jlp

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-3 W 228/12

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