Verkehrsunfall im Ausland – Was tun?
26 Juli, 2013
mid München/Düsseldorf - Verkehrsunfälle im Urlaub führen aufgrund von Sprachbarrieren, länderspezifischen Haftungsregelungen und der Unwissenheit der Autofahrer schnell zu einer versicherungsrechtlichen Odyssee. Umso wichtiger ist eine Vorbereitung auf den "Fall der Fälle" bereits vor Reiseantritt.
In jedem Fall gehören der "Europäische Unfallbericht" und die "Grüne Versicherungskarte" in das Urlaubsgepäck. Der Unfallbericht erleichtert nach einem Unfall das Festhalten der wichtigen Daten. Die internationale Versicherungskarte dient als Gültigkeitsnachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz und vereinfacht die Abwicklung. Beide Dokumente erhalten Reisende kostenlos zum Beispiel bei ihrer Versicherung. Wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt eine Auslands-Krankenversicherung, eine Vollkasko-Versicherung und einen Schutzbrief ab.
Kommt es zum Unfall, lautet die wichtigste Regel: Kein Schuldanerkenntnis abgeben und in schwerwiegenderen Fällen mit Personenschäden oder ungeklärter Schuldfrage sofort die Polizei rufen. Zunächst müssen Beteiligte die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Im Anschluss sind Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer im Unfallbericht festzuhalten. Angaben zur Haftpflichtversicherung des Unfallgegners finden sich in einigen Ländern wie Italien oder Frankreich laut dem ADAC auch auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Auch bei geringfügigen Verletzungen ist es sinnvoll, einen Arzt im Unfallland aufzusuchen, denn ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern.
Gibt es Unfallzeugen, ist es von Vorteil, auch deren Namen und Anschrift zu notieren. Falls eine Kamera zur Hand ist, unbedingt die Unfallstelle und einzelne Details fotografieren. Anschließend ist der Schaden umgehend der eigenen Autohaftpflichtversicherung zu melden, spätestens aber innerhalb einer Woche, auch wenn der Unfallgegner verantwortlich ist. Die Organisation der Schadensregulierung ist dann von zu Hause möglich und ein unbeschwertes Urlaubsvergnügen ist trotz des ärgerlichen Zwischenfalles weiterhin möglich. mid/ts
Kommt es zum Unfall, lautet die wichtigste Regel: Kein Schuldanerkenntnis abgeben und in schwerwiegenderen Fällen mit Personenschäden oder ungeklärter Schuldfrage sofort die Polizei rufen. Zunächst müssen Beteiligte die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Im Anschluss sind Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer im Unfallbericht festzuhalten. Angaben zur Haftpflichtversicherung des Unfallgegners finden sich in einigen Ländern wie Italien oder Frankreich laut dem ADAC auch auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Auch bei geringfügigen Verletzungen ist es sinnvoll, einen Arzt im Unfallland aufzusuchen, denn ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern.
Gibt es Unfallzeugen, ist es von Vorteil, auch deren Namen und Anschrift zu notieren. Falls eine Kamera zur Hand ist, unbedingt die Unfallstelle und einzelne Details fotografieren. Anschließend ist der Schaden umgehend der eigenen Autohaftpflichtversicherung zu melden, spätestens aber innerhalb einer Woche, auch wenn der Unfallgegner verantwortlich ist. Die Organisation der Schadensregulierung ist dann von zu Hause möglich und ein unbeschwertes Urlaubsvergnügen ist trotz des ärgerlichen Zwischenfalles weiterhin möglich. mid/ts
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