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Ausnahmegenehmigung: Gelbes Blinklicht

13 Juli, 2013

Müllentsorgungsfahrzeuge, die im öffentlich- rechtlichen Auftrag von Entsorgungsträgern tätig sind,

dürfen ein gelbes Blinklicht an ihrem Fahrzeug führen. Hierdurch soll den müllabfuhrtypischen Gefahren begegnet werden.

Eine solche Ausnahmegenehmigung ist aber solchen Fahrzeugen zu versagen, die keine Müllabfuhr betreiben, sondern auf gewerblicher Basis für eine Schrottentsorgung tätig sind. jlp

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 9.12

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