Aktuelle Auto News
 



EU-Kommission: Neue Richtlinien für Lkw

15 April, 2013

Die Lkw der Zukunft sollen sparsamer und klimafreundlicher werden. Einsparungen können über eine bessere Aerodynamik bei den Fahrzeugen und alternative Antriebe erreicht werden. Die nun von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der zulässigen Maße und Gewichte von Lkw sollen dazu beitragen. So sieht der Entwurf

um zwei Meter längere Lkw-Anhänger vor, um den Einsatz von aerodynamischen Heckklappen zu fördern, die den Trailer verlängern. In Kombination mit abgerundeten Führerhäusern optimieren diese den Luftstrom über den gesamten Lastzug hinweg. Das ermöglicht es laut der Brüsseler Behörde, die Emissionen um sieben bis zehn Prozent und die Kraftstoffkosten für Spediteure pro 100 000 Kilometer um 5 000 Euro zu senken. Allein für deutsche Lkw ergibt sich ein jährliches Einsparpotential von zwei Millionen Tonnen CO2 und 1,3 Milliarden Euro Kraftstoffkosten.
Das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugen mit Hybrid- oder Elektroantrieb will die Kommission um eine Tonne erhöhen, um das konstruktionsbedingte Mehrgewicht gegenüber herkömmlichen Lkw auszugleichen. Außerdem befürwortet die Behörde weiterhin den Einsatz von Lang-Lkw, den sogenannten "Gigalinern". Ob diese in den jeweiligen Ländern fahren dürfen, entscheiden die Mitgliedsstaaten jedoch selbst. Wenn benachbarte Länder die Fahrzeuge erlauben, ist auch ein grenzüberschreitender Verkehr möglich.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt die Vorschläge. Der Entwurf öffne die Türen zu einem noch klimafreundlicheren Straßengüterverkehr. Kritik bezüglich der Lang-Lkw erntete die Kommission vom Auto und Reiseclub Deutschlands (ARCD) und dem Europäischen Automobilclub (EAC), die vor erhöhten Sicherheitsrisiken und zunehmendem Verschleiß des Straßennetzes warnen. ts/mid

Interessantes Tipps für LKW-Fahrer:
Infos und Preise der neuen LKW Maut
Günstige LKW Vermietungen im Vergleich
Alles Wissenswerte zum EG Kontrollgerät

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights