Führung eines Fahrtenbuches - Fahrtenbuchauflage
30 März, 2013
Ist eine Fahrtenbuchauflage auf das Nachfolgefahrzeug übertragbar? Die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches erlischt
nicht, wenn der Autohalter seinen bisherigen Wagen ab- und einen neuen anmeldet. Die Verkehrsbehörde kann ihre ursprüngliche Auflage dann auf das aktuelle Fahrzeug übertragen. Darauf hat das Verwaltungsgericht Leipzig hingewiesen (Az. 1 K 231/10). Es handle sich hier um eine vorbeugende Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Dies solle gewährleisten, dass künftig im Falle des betroffenen Fahrzeughalters die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist. "Fahrtenbuchauflagen gelten immer auch für ein Ersatz- bzw. Nachfolgefahrzeug", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline.
Im vorliegenden Fall war ein Pkw mit fast 60 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt worden. Da der Autohalter behauptete, zur Tatzeit nicht vor Ort gewesen zu sein und auch nicht mehr zu wissen, wer seinen Wagen damals gefahren habe, konnte die Verkehrsbehörde den Täter nicht ermitteln. Daraufhin hat sie dem Halter eine Fahrtenbuchauflage über acht Monate auferlegt. Da dieser das geblitzte Fahrzeug mittlerweile abgemeldet hat, gilt die Auflage nun für sein aktuelles Fahrzeug. ts/mid
Im vorliegenden Fall war ein Pkw mit fast 60 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt worden. Da der Autohalter behauptete, zur Tatzeit nicht vor Ort gewesen zu sein und auch nicht mehr zu wissen, wer seinen Wagen damals gefahren habe, konnte die Verkehrsbehörde den Täter nicht ermitteln. Daraufhin hat sie dem Halter eine Fahrtenbuchauflage über acht Monate auferlegt. Da dieser das geblitzte Fahrzeug mittlerweile abgemeldet hat, gilt die Auflage nun für sein aktuelles Fahrzeug. ts/mid
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.