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Vom 1. April 2013 an gilt wieder das Saisonkennzeichen

26 März, 2013

Vom 1. April 2013 an können die meisten der rund 1,9 Millionen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Das Nummernschild ist vor allem für Motorrad-, Cabrio- und Wohnmobilfahrer bei Neuzulassungen interessant.

Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Ständiges An- und Abmelden wird so vermieden und Zeit und Geld gespart. Auch die Versicherung und Steuer kann mit dem Kraftfahrzeugkennzeichen reduziert werden.
Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf mindestens zwei und höchstens elf Monate begrenzt. Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten. In so einem Fall liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Es drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch Geldstrafe und im Extremfall sogar Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen-oder Sachschaden, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen, was existenzbedrohend sein kann.
Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden. ampnet/Sm

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