ABS Pflicht für Motorräder ab 2016 / 2017
08 März, 2013
Nun ist es amtlich: Ab 2016 wird es für alle neu entwickelten Motorrad-Baureihen in Europa Pflicht, ABS zu haben. Ab 2017 dürfen dann überhaupt keine Motorräder ohne das Antiblockiersystem mehr neu zugelassen werden.
Ziel ist es, die Unfallzahlen weiter zu senken. Ein serienmäßiges ABS kann gut ein Viertel aller schweren und tödlich verlaufenden Motorradunfälle verhindern, sind sich Experten, etwa vom Systemanbieter Bosch, sicher. Allein im Jahr 2011 starben in Europa rund 5000 Motorradfahrer.
Der EU-Regelung zufolge müssen alle Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter von 2017 an verpflichtend mit einem Antiblockiersystem ausgerüstet sein. Kleinere motorisierte Zweiräder mit über 50 Kubikzentimeter Hubraum (Leichtkrafträder und –roller) müssen, wenn schon kein ABS so mindestens jedoch ein kombiniertes Bremssystem haben. Dabei werden beim Bremsen Vorder- und Hinterrad gleichzeitig verzögert. ampnet/jri
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Der EU-Regelung zufolge müssen alle Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter von 2017 an verpflichtend mit einem Antiblockiersystem ausgerüstet sein. Kleinere motorisierte Zweiräder mit über 50 Kubikzentimeter Hubraum (Leichtkrafträder und –roller) müssen, wenn schon kein ABS so mindestens jedoch ein kombiniertes Bremssystem haben. Dabei werden beim Bremsen Vorder- und Hinterrad gleichzeitig verzögert. ampnet/jri
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