Ratgeber - Bei Auslandsreisen sollten Sie folgendes beachten
30 Dezember, 2012
Wer ins Ausland fährt, der sollte für den Fall der Fälle einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach deponieren, auch die so genannte grüne Versicherungskarte sollte
bei Auslandsreisen immer an Bord sein, empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Innerhalb der EU ist die grüne Karte zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die grüne Versicherungskarte nach wie vor vorgeschrieben.
Der Europäische Unfallbericht kann auf der AvD-Homepage heruntergeladen werden und ist in jedem Land nahezu identisch. Dementsprechend kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen. Der Club rät, grundsätzlich nichts zu unterschreiben, was man nicht versteht. Gegebenenfalls kann auf dem Dokument auch ein Vermerk gemacht werden, dass man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist oder den Inhalt nicht gänzlich verstanden hat. Die wichtigsten Formulierungen nach einem Unfall oder im Pannenfall stehen auf der Homepage des AvD in mehreren Sprachen ebenfalls zum Ausdrucken bereit. Grundsätzlich gilt: Je mehr Daten vom Unfallgegner vor Ort aufgeschrieben werden, desto besser. Auf jeden Fall sollten Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs sowie die Versicherungsnummer notiert werden. Wer die Urlaubskamera dabei hat, kann natürlich den Vorfall auch im Bild festhalten. Wenn es unabhängige Unfallzeugen gab, sollte deren Anschrift notiert werden. Auch leichtere Verletzungen sollten sicherheitshalber im Urlaubsland ärztlich attestiert werden.
Bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten muss immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. In anderen Ländern - zum Beispiel in Italien und Spanien, aber auch in den Niederlanden - nimmt die Polizei grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf. Bei Blechschäden kommt kein Einsatzfahrzeug an den Unfallort. Im Falle eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen.
Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt, vor Fahrtantritt die Versicherungen zu prüfen. Nur wer über eine Vollkasko- und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, kann wirklich entspannt in den Urlaub fahren. Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich, weil sich auch bei eindeutiger Sach- und Rechtslage die Schadenregulierung hinziehen kann. Unter Umständen wartet man Monate auf sein Geld. Dann sollte man Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten problemlos abdecken können. auto-medienportal.net/jri
Der Europäische Unfallbericht kann auf der AvD-Homepage heruntergeladen werden und ist in jedem Land nahezu identisch. Dementsprechend kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen. Der Club rät, grundsätzlich nichts zu unterschreiben, was man nicht versteht. Gegebenenfalls kann auf dem Dokument auch ein Vermerk gemacht werden, dass man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist oder den Inhalt nicht gänzlich verstanden hat. Die wichtigsten Formulierungen nach einem Unfall oder im Pannenfall stehen auf der Homepage des AvD in mehreren Sprachen ebenfalls zum Ausdrucken bereit. Grundsätzlich gilt: Je mehr Daten vom Unfallgegner vor Ort aufgeschrieben werden, desto besser. Auf jeden Fall sollten Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs sowie die Versicherungsnummer notiert werden. Wer die Urlaubskamera dabei hat, kann natürlich den Vorfall auch im Bild festhalten. Wenn es unabhängige Unfallzeugen gab, sollte deren Anschrift notiert werden. Auch leichtere Verletzungen sollten sicherheitshalber im Urlaubsland ärztlich attestiert werden.
Bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten muss immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. In anderen Ländern - zum Beispiel in Italien und Spanien, aber auch in den Niederlanden - nimmt die Polizei grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf. Bei Blechschäden kommt kein Einsatzfahrzeug an den Unfallort. Im Falle eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen.
Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt, vor Fahrtantritt die Versicherungen zu prüfen. Nur wer über eine Vollkasko- und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, kann wirklich entspannt in den Urlaub fahren. Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich, weil sich auch bei eindeutiger Sach- und Rechtslage die Schadenregulierung hinziehen kann. Unter Umständen wartet man Monate auf sein Geld. Dann sollte man Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten problemlos abdecken können. auto-medienportal.net/jri
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