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Gewährleistungsrecht: Kauf per Internet, Garantieverlust droht

31 Juli, 2012

Für im Internet gekaufte Marken-Artikel gilt zwar immer die volle Händler-Gewährleistung von zwei Jahren, doch die Herstellergarantie, eine freiwillige Leistung, ist unter Umständen

nicht gegeben. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Dies gilt für die meisten Arten von Markenartikeln, aber auch für Autozubehör wie Radios, Musikanlagen oder Navigationsgeräte.
Wer Marken-Produkte im Internet erwirbt, sollte sich vorab unbedingt erkundigen, ob für sie die volle Herstellergarantie gilt. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine ganze Reihe von Firmen steht nämlich nur dann zu dieser freiwilligen Zusage, wenn die Ware bei einem autorisierten Händler gekauft wurde. Fehlt dem verkaufenden Unternehmen dieser Status, reduziert sich die Kunden-Absicherung auf den - gesetzlich verankerten - 24-monatigen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler. Selbst bei großen Online-Warenhäusern wie Amazon ist nicht bei allen Angeboten sichergestellt, dass die Hersteller-Garantie mitverkauft wird.
Gezieltes Nachfragen wird unter anderem (aber nicht nur) bei Produkten von Pioneer und Bose empfohlen. Dass die Recherchen unverzichtbar seien, zeigt laut Verbraucherzentrale das Beispiel eines Pioneer Autoradios: Unter den fünf billigsten Anbietern, die eine Preissuchmaschine ausspuckte, waren drei, bei denen die Herstellergarantie ausgeschlossen war. Weitere Informationen finden sich im Internet unter "www.vz-nrw.de/Garantie-Falle".
mid/gfm

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