Aktuelle Auto News
 



Online Shopping und Einzelhandel - Umtauschrecht beachten

17 Januar, 2012

Verbraucher sollten sich generell vor den Kauf über Umtauschfristen informieren. Tipps zm Thema Umtauschrecht - Was viele nicht wissen:

Verbraucherrechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch von Trusted Shops gibt Tipps zum Thema Umtauschrecht:
Umtausch im Einzelhandel ist reine Kulanz der Läden. Die Geschäfte sind nicht per Gesetz dazu verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen. Im Internet gibt es zwar kein generelles Umtauschrecht, jedoch ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht.

Das Widerrufs- und Rückgaberecht beim Online-Shopping ist jeweils auf 14 Tage befristet. Wann diese Frist beginnt, ist von zwei Faktoren abhängig: Zum einen beginnt sie erst, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Hat der Verbraucher eine Dienstleistung über das Internet gekauft, beginnt die Frist, sobald der Vertrag geschlossen wurde. "Zum anderen muss der Händler seine Informationspflicht erfüllen, damit die Frist beginnen kann. Das bedeutet, er muss den Verbraucher auf sein Widerrufs- oder Rückgaberecht hinweisen. Dies muss per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen", erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht.

Hat der Verbraucher die Ware online bestellt und bezahlt und möchte die Bestellung widerrufen, so trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Verkäufer die Kosten zum Teil auf den Verbraucher abwälzen. Hierfür ist eine entsprechende AGB-Klausel notwendig. "Ist die Ware teurer als 40 Euro und hat der Verbraucher den Kaufpreis noch nicht gezahlt, als die Bestellung widerrufen wurde, muss der Käufer die Rücksendekosten übernehmen. Hat der Händler dagegen etwas anderes geschickt, als vom Verbraucher bestellt wurde, muss der Käufer keine Rücksendekosten zahlen", so Dr. Föhlisch.

Wenn der Käufer das Geld an den Händler bereits gezahlt hat, so ist dieser dazu verpflichtet, die gezahlte Summe innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten. Voraussetzung: Der Käufer macht innerhalb der ersten 14 Tage von seinem Widerrufs- und/oder Rückgaberecht Gebrauch. Gibt es dabei Probleme, kann der Trusted Shops Käuferschutz helfen. "Den Trusted Shops Käuferschutz bietet jeder Online-Händler an, dessen Shop mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet ist", so Dr. Föhlisch. Den Käuferschutz kann der Verbraucher in Anspruch nehmen, wenn er im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberechtes die bestellte Ware fristgerecht zum Online-Shop zurücksendet, der Verkäufer den Kaufpreis jedoch nicht fristgerecht erstattet. www.trustedshops.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights