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Kfz Versicherungswechsel: Auch der Leistungsumfang entscheidet

30 Oktober, 2011

Autofahrer können bis Ende November bei Vertragsablauf am 31. Dezember 2011 noch einen Kfz Versicherungswechsel vornehmen. Eine spezielle Begründung ist dafür

nicht erforderlich. Beim Autoversicherungswechsel zu einer anderen Gesellschaft spielt nicht nur der Preis, sondern auch der Leistungsumfang eine entscheidende Rolle. Gemäß einer aktuellen Umfrage, die im Auftrag der DEVK Versicherungen durchgeführt wurde,
ist es für 96 Prozent der Autofahrer, die sich prinzipiell einen anderen Anbieter vorstellen können, beispielsweise ziemlich wichtig, dass sie im Fall eines Kfz-Schadens nicht im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft werden. In der Regel kommt tatsächlich aber nur die Vollkaskoversicherung für einen Parkschaden am eigenen Fahrzeug auf, wenn der Verursacher nicht feststellbar oder der Schaden durch eigene Unachtsamkeit entstanden ist. Eine Ausnahme ist z. B. der DEVK-Parkschadenschutz, der in der Teilkasko für Pkw enthalten ist. Damit können Autofahrer einmal jährlich einen Kleinschaden an einem Karosseriebauteil im Smart-Repair-Verfahren gegen eine Eigenbeteiligung von 50 Euro in einer Partnerwerkstatt ausbessern lassen.www.devk.de djd/pt
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