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Recht Neuwagenkauf - Kleiner Mangel am Neuwagen kann zunächst schwerwiegend sein

21 Juli, 2011

Ihr Recht beim Neuwagenkauf: Rechtfertigt ein erheblicher Mangel am Neuwagen jederzeit den Rücktritt vom Kaufvertrag? Wann ist ein Mangel eigentlich erheblich?

Ein erheblicher Mangel am Neuwagen rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Autokäufer bekommt dann sein Geld zurück. Doch wann ist ein Mangel eigentlich erheblich? Diese Frage hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet: Entscheidend ist demnach die Einschätzung der Mängelschwere zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Gut für die Käufer: Ihr Geld könnten Fahrzeughalter dadurch schneller zurückbekommen.
Im verhandelten Fall hatte der Kläger mehrfach Mängel an seinem neugekauften Mazda6-Kombi angemahnt. Es gab Probleme an der vorderen Achsaufhängung, die auch während diverser Werkstattaufenthalte beim Händler nicht behoben werden konnten. Daraufhin trat der Autobesitzer gut zwei Jahre nach dem Fahrzeugkauf vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Im folgenden Rechtsstreit klärte ein Gutachter die eigentliche Fehlerursache und stellte fest, dass diese mit relativ geringem finanziellen Aufwand zu beheben gewesen wäre. So gesehen handelte es sich nicht um einen erheblichen Mangel, der eigentlich für einen Rücktritt vom Kfz Kaufvertrag notwendig ist. Der Händler verweigerte deshalb die Rückzahlung. Der Bundesgerichtshof stellte jetzt jedoch klar, dass bei der Bewertung der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung maßgeblich für das Rückgaberecht ist. Als der Käufer im verhandelten Fall davon Gebrauch machte, schien der Fehler an der Achse nicht behebbar, es war also ein schwerwiegender Mangel und deshalb rücktrittswürdig (BGH, Az. VIII ZR 139/09). bp/mid Bildquelle: TÜV Süd

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