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Recht: Schadensabwicklung

11 November, 2010

Schadensabwicklung nicht mehr ohne Anwalt.

Für die Hinzuziehung von Rechtsanwälten bei der Schadensabwicklung nach einem Unfall haben sich die Verbände des Kfz-Gewerbes (ZDK, ZKF) und der Verband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) in einer gemeinsamen Erklärung ausgesprochen. Grund dafür sei,
dass das Schadenmanagement der Autoversicherer nicht mehr nur den Geldbeutel der Geschädigten bedrohe, sondern durch Dumping-Tarife auch die sichere Fahrzeuginstandsetzung nach einem Unfall. So beobachten Verkehrsrechtler, dass es zu immer mehr Kürzungen und anderen Entscheidungen komme, bei denen die Versicherungen hauptsächlich aufs Geld und damit ihren eigenen Vorteil bedacht seien.

So schätzt die Hamburger Fachanwältin für Verkehrsrecht, Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV, dass der Geschädigte bei genauerer Kenntnis seiner Ansprüche und frühzeitiger Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht selten einen um 20 bis 30 Prozent höheren Schadensersatz erhalten könnte. Aber auch Autohäuser und Werkstätten würden vor dem Hintergrund des Versicherungsdiktats oft nicht mehr auskömmlich arbeiten können. Und wenn der Preisdruck steige, müsse dies irgendwann Einfluss auf die Qualität der Reparaturen haben und dann werde es
gefährlich. mid/niza

Mehr Infos zur Schadensabwicklung finden Sie hier:
Verkehrsrecht
Verkehrsrechtsschutz

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