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Winterreifen werden Pflicht: Bußgeld-Hitliste für falsche Bereifung

09 November, 2010

Bald gibt es keine Ausrede mehr: Winterreifen werden Pflicht! Aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll Ende November 2010 den Bundesrat passieren und dann schnell in Kraft treten.

Diskutiert wird dabei auch die Verdoppelung des Bußgeldes im ursprünglichen Entwurf. 40 Euro drohen demnach, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Sommerreifen erwischt wird.
80 Euro werden voraussichtlich fällig, wenn durch falsche Bereifung der Verkehr behindert wird. Im Vergleich zu anderen Ländern sind das „Schnäppchenpreise“ wie der Blick von TÜV SÜD in die Bußgeldkataloge europäischer Nachbarländer zeigt.

Was ist ein Winterreifen? Was sind winterliche Straßenverhältnisse? Die neue Winterreifenpflicht bringt Klarheit und räumt Interpretationsspielräume aus – zumindest auf deutschen Straßen. Geht es zum Skiurlaub ins Ausland, gelten hinter jedem Schlagbaum andere Regeln. Bei Winterreifenpflicht und Schneekettenbenutzung ist Europa noch ein nationaler Flickenteppich. Von Frankreich und Italien bis Österreich, Schweiz oder Tschechien: Jedes Land hat seine eigene Auffassung von der Straßenbenutzung im Winter. Und ganz unterschiedliche Bußen bei Missachtung.

Platz 1 – Österreich:
Von 35 bis zu 5.000 Euro zahlt, wer in Österreich im Winter mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. Die Benutzung von Schneeketten ist aber nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Zur Strafspanne: 35 Euro kommen bei einfachen Verstößen ins österreichische Staatssäckel; bis zu 5.000 Euro können es bei schwerer Beeinträchtigung der Sicherheit werden. Was sind in Österreich Winterreifen? Reifen mit M+S, M.S. oder M&S-Kennzeichnung. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt vier Millimeter.

Platz 2 – Frankreich:
Wer zum Skifahren im Grand Massife unterwegs ist, trifft auf kurzfristig vorgeschriebene Winterausrüstung auf bestimmten Strecken. Die situative Winterreifenpflicht in Frankreich wird mit dem Verkehrsschild „pneus neige“ gekennzeichnet. Wird die Vorgabe auf solchen Strecken missachtet, fallen 90 Euro Bußgeld an. Für fehlende Schneeketten fallen 35 Euro an.
Platz 3 –Tschechien: Seit einigen Jahren besonders beliebt, weil preisgünstig, ist der Winterurlaub in Osteuropa. In Tschechien locken beispielsweise Angebote ab 100 Euro pro Woche und Nase inklusive Skipass. Genauso teuer kann’s bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden: Wer zwischen dem 1. November und dem 31. März nach Pec oder Horni Marsov unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrswegen unbedingt Winterreifen. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Für die Pneus gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Bußgeld bei Missachtung: 80 Euro.

Platz 4 – Italien:
Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht – in der Provinz Mailand hat man sich für die Stichtagsregelung entschieden. Vom 15. November bis 31. März gilt: Unabhängig von den Straßenverhältnissen muss der Wagen auf Winterpneus rollen. Wer von Carabinieri, Polizia Stradale, Polizia di Stato und Co. auf Sommergummis erwischt wird, zahlt 78 Euro Bußgeld. Übrigens: Eine Stichtagsregelung gilt seit langem ebenfalls für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April. Vom Po bis zur Straße von Medina: Wie heftig das Wetter im Sommerreiseland Italien umschlagen kann, das zeigen die aktuellen Unwetter von der Toscana bis nach Sizilien. Quintessenz der Politik: Italienische Behörden können kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Dazu werden Hinweisschilder aufgestellt. Tipp von TÜV SÜD: Wer in den Wintermonaten in Italien mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte deshalb zumindest Schneeketten im Gepäck haben – auf den Antriebsrädern montiert sind sie als Alternative ebenfalls zulässig.

Platz 5 – Schweiz:
Winterurlaub in der Schweiz gilt als kostspielig – außer man wird ohne Winterausrüstung erwischt. Die Eidgenossen haben trotz alpiner Topografie keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterpneus wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen, denn wird vom Auto auf Sommerreifen der Verkehr behindert, können Bußgelder auferlegt werden. Kracht es, wird in der Regel eine erhebliche Mitschuld berechnet. Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt, übrigens demselben wie in Österreich. Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 70 Euro in die Kantonskasse.

Platz 6 – Deutschland:
Brandneu und nach langem Hin und Her: Deutschland hat eine neue situative Winterreifenpflicht – ohne Interpretationsspielräume. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt: nicht ohne Winter- oder Ganzjahresreifen, gekennzeichnet mit den Aufschriften M+S, M.S. M&S oder Schneesymbol. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt wie bei Sommerreifen 1,6 Millimeter. TÜV SÜD-Experten raten jedoch, die Reifen bei einer Tiefe von vier Millimetern auszutauschen, weil gerade bei Winterpneus der Grip unter vier Millimetern bauartbedingt rapide abnimmt. Nach der neuen Regelung gelten in Deutschland Straßen als winterlich, wenn sie mit Schneematsch, Schnee oder Eis bedeckt sind. Wer dann mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 20 Euro Bußgeld. Behindert er mit Sommerpneus den Verkehr, sind 40 Euro fällig – und ein Punkt in Flensburg. Achtung: Anders als in Italien und Österreich stellen Schneeketten keine Alternative dar.

Deplatziert ist, wer denkt, dass Bußgelder aus dem Ausland ohnehin nicht im heimischen Briefkasten landen. Seit Oktober 2010 gilt nämlich in der EU:
Alle Bußgelder ab 70 Euro werden vollstreckt.
Immer am Platz muss übrigens im winterlichen Schweden eine Schaufel sein. Sie gehört vom 1. Dezember bis 31. März zur Pflichtausstattung. Genauso ist ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasser vorgeschrieben – klare Sicht für frühes Erkennen von Hindernissen wie Elchen und Co. www.tuev-sued.de

Mehr über Bußgelder und Winterreifenpflicht erfahren Sie hier:
Bussgeldkatalog
Punktekatalog
Winterreifenpflicht

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