Schluss mit der Schleuderpartie bei Winterreifenpflicht
01 November, 2010
Für klare Verhältnisse bei der umstrittenen Winterreifenpflicht hat sich jetzt Robert Rademacher, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), stark gemacht.
Mit dieser Forderung befindet sich der Branchenverband in guter Gesellschaft. Unlängst hatte das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: Ss RS
220/09) den entsprechenden, erst im Jahr 2006 in die Straßenverkehrsordnung
(StVO) eingefügten Passus für verfassungswidrig erklärt, da er zu vage formuliert sei. Laut § 2 Abs. 3a der StVO wird derzeit lediglich eine "geeignete Bereifung" und eine an "die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung" verlangt.
Hieraus, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung, sei für den Normalbürger nicht unmissverständlich erkennbar, welche Reifen bei welchen Witterungsbedingungen aufzuziehen seien. Damit hob das Gericht die Verurteilung eines Autofahrers auf, der im November auf eisglatter Fahrbahn mit Sommerreifen in ein Schaufenster geschlittert war. Der Urteilsspruch hat laut Verkehrsjuristen de facto zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter auf Sommerreifen unterwegs sind, nicht alleine deshalb mit einem Bußgeld bestraft werden können. mid/mah
Hier finden Sie nützliche Infos rund um das Thema Winterreifen und Winterreifenpflicht:
Winterreifenpflicht
Winterreifen namhafter Hersteller
Reifentipps
richtige Profiltiefe
220/09) den entsprechenden, erst im Jahr 2006 in die Straßenverkehrsordnung
(StVO) eingefügten Passus für verfassungswidrig erklärt, da er zu vage formuliert sei. Laut § 2 Abs. 3a der StVO wird derzeit lediglich eine "geeignete Bereifung" und eine an "die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung" verlangt.
Hieraus, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung, sei für den Normalbürger nicht unmissverständlich erkennbar, welche Reifen bei welchen Witterungsbedingungen aufzuziehen seien. Damit hob das Gericht die Verurteilung eines Autofahrers auf, der im November auf eisglatter Fahrbahn mit Sommerreifen in ein Schaufenster geschlittert war. Der Urteilsspruch hat laut Verkehrsjuristen de facto zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter auf Sommerreifen unterwegs sind, nicht alleine deshalb mit einem Bußgeld bestraft werden können. mid/mah
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Winterreifenpflicht
Winterreifen namhafter Hersteller
Reifentipps
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