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Neues Vollstreckungsabkommen: EU Bußgelder ab sofort vollstreckbar

29 Oktober, 2010

Ab sofort gilt ein neues Vollstreckungsabkommen, wonach Bußgelder aus anderen EU Ländern auch in Deutschland eingetrieben werden können - im Extremfall sogar per Gerichtsvollzieher.

Allerdings gilt dies erst bei Bußgeldern ab einer Höhe von 70 Euro inklusive Kosten. Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder Fahrverbote haben im Ausland auffällig gewordene Verkehrssünder hierzulande nicht zu befürchten. Solche Sanktionen drohen allerdings unter Umständen bei der Wiedereinreise in das betreffende Land, wenn man dort beispielsweise in eine Verkehrskontrolle gerät.

Fühlt sich ein deutscher Autofahrer im Ausland zu Unrecht zur Kasse gebeten, hat er die Möglichkeit, sich nach seiner Rückkehr zu wehren. Im Rahmen des sogenannten Anhörungsverfahren hat der Betroffene zwei Wochen Zeit, bei den deutschen Behörden Einspruch einzulegen. Das ist beispielsweise immer dann sinnvoll, wenn das Verfahren in einer dem "Deliquenten" nicht verständlichen Sprache durchgeführt oder er nicht über seine Rechte belehrt worden ist (www.adac.de/auslandsbussgeld). mid/mah GDV

Mehr über Bußgelder, Fahrverbote und Punkte erfahren Sie hier:
Bußgeldkatalog
Punktekatalog

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