Neues Vollstreckungsabkommen: EU Bußgelder ab sofort vollstreckbar
29 Oktober, 2010
Ab sofort gilt ein neues Vollstreckungsabkommen, wonach Bußgelder aus anderen EU Ländern auch in Deutschland eingetrieben werden können - im Extremfall sogar per Gerichtsvollzieher.
Allerdings gilt dies erst bei Bußgeldern ab einer Höhe von 70 Euro inklusive Kosten. Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder Fahrverbote haben im Ausland auffällig gewordene Verkehrssünder hierzulande nicht zu befürchten. Solche Sanktionen drohen allerdings unter Umständen bei der Wiedereinreise in das betreffende Land, wenn man dort beispielsweise in eine Verkehrskontrolle gerät.
Fühlt sich ein deutscher Autofahrer im Ausland zu Unrecht zur Kasse gebeten, hat er die Möglichkeit, sich nach seiner Rückkehr zu wehren. Im Rahmen des sogenannten Anhörungsverfahren hat der Betroffene zwei Wochen Zeit, bei den deutschen Behörden Einspruch einzulegen. Das ist beispielsweise immer dann sinnvoll, wenn das Verfahren in einer dem "Deliquenten" nicht verständlichen Sprache durchgeführt oder er nicht über seine Rechte belehrt worden ist (www.adac.de/auslandsbussgeld). mid/mah GDV
Mehr über Bußgelder, Fahrverbote und Punkte erfahren Sie hier:
Bußgeldkatalog
Punktekatalog
Fühlt sich ein deutscher Autofahrer im Ausland zu Unrecht zur Kasse gebeten, hat er die Möglichkeit, sich nach seiner Rückkehr zu wehren. Im Rahmen des sogenannten Anhörungsverfahren hat der Betroffene zwei Wochen Zeit, bei den deutschen Behörden Einspruch einzulegen. Das ist beispielsweise immer dann sinnvoll, wenn das Verfahren in einer dem "Deliquenten" nicht verständlichen Sprache durchgeführt oder er nicht über seine Rechte belehrt worden ist (www.adac.de/auslandsbussgeld). mid/mah GDV
Mehr über Bußgelder, Fahrverbote und Punkte erfahren Sie hier:
Bußgeldkatalog
Punktekatalog
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.