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Einführung der sogenannten Reparaturklausel

26 Oktober, 2010

Reparaturklausel für langfristig günstige Ersatzteilpreise. Mit der Einführung der sogenannten Reparaturklausel plannt die EU die europaweite Abschaffung eines drohenden Monopols der Autobauer im Bereich sichtbarer Kfz Ersatzteile.

Wettbewerb belebt das Geschäft und führt zu niedrigeren Preisen. Das gilt auch für die Kfz-Branche. Denn wo Wettbewerb zugelassen wurde, sind die Ersatzteilpreise um 30 bis 40 Prozent gefallen. Dies bestätigt eine Marktrecherche des ADAC aus dem Jahre 2007. Für zahlreiche Ersatzteile gibt es jedoch keinen Wettbewerb. Dies soll sich nun europaweit ändern.

Die Europäische Union plant mit der Einführung der sogenannten "Reparaturklausel" die europaweite Abschaffung eines drohenden Monopols der Autobauer im Bereich sichtbarer Kfz-Ersatzteile: also Kotflügel, Stoßstangen, Scheinwerfer, Autoglas und Leuchten. Denn bislang dulden die Fahrzeughersteller zwar die Konkurrenz des freien Marktes in der Bundesrepublik durch eine freiwillige Zusicherung aus dem Jahre 2003. Doch diese ist rechtlich nicht bindend.

Mit einem positiven Votum könnte die Bundesregierung dazu beitragen, dass es endlich gelingt, in der Design-Schutzfrage die entscheidende Hürde im EU-Ministerrat zu überspringen. Diese trennt die Verbraucher in der Europäischen Union derzeit noch von einer einheitlichen Regelung in allen Mitgliedsstaaten. Verbraucherschützer zeigen sich vom Sinn der europaweiten Einführung der "Reparaturklausel" ebenso überzeugt wie der Gesamtverband Autoteile-Handel (www.gva.de). Denn nach Aussage des GVA seien die Ersatzteile aus dem freien Markt sicher, denn für sie gelten dieselben Anforderungen etwa des Typgenehmigungsverfahrens wie für die Teile der Fahrzeughersteller. Da die Teile genau passen müssen, gebe es hier auch keine Design-Alternativen und somit bestehe auch keine Notwendigkeit für
Design-Schutz. mid/st

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