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Sportwagenhersteller Porsche unterliegt Umweltlobbyisten

13 Oktober, 2010

Zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 20 000 Euro wegen Verstoßes gegen die CO2-Kennzeichnungspflicht ist jetzt der Automobilhersteller Porsche vom Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt worden (Az.: 2 U 45/10).

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen einen redaktionellen Beitrag im herstellereigenen "Christophorus-Magazin".
Darin hatten die Schwaben technische Details zu ihren neuen Modellen vorgestellt, ohne dabei deren Verbrauchs- und CO2-Werte konkret zu benennen.
Eben dies fordert bei werblichen Veröffentlichungen aber die seit Ende 2004 gültige EU-Richtlinie zur "Energieverbrauchskennzeichen beim Marketing für neue Pkw".

Bereits vor drei Jahren hatte sich Porsche gegenüber der DUH in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Kennzeichnungspflicht strikter zu befolgen. Im jetzt entschiedenen Fall ging es allerdings darum, ob die Veröffentlichung im firmeneigenen Magazin als eine Werbeschrift im Sinne der EU-Verordnung oder als rein journalistisches, durch die Pressefreiheit gedecktes Druckwerk zu gelten habe.

Die Vereinigung der Umweltlobbyisten sieht sich laut ihrer Selbstdarstellung im Internet in der Rolle einer "Vollzugshelferin" der staatlichen Behörden. Bereits in der Vergangenheit hatte sie Hersteller und Industrieverbände mit einer regelrechten Flut von Unterlassungserklärungen und Abmahnungen belegt. Für Publikationen in seinen hauseigenen Medien hat Sportwagenhersteller Porsche inzwischen zugesichert, die entsprechenden Werte zu veröffentlichen. mid/mah

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