Höhere steuerliche Förderung für Elektro-Firmenwagen
07 Oktober, 2010
Elektroautos als Firmenwagen sollen künftig besser steuerlich gefördert werden. Entsprechende Absichten hat nun die Bundesregierung bekundet.
"Wer ein E-Auto als Dienstwagen privat nutzt, soll nicht mehr Steuern zahlen müssen als der Fahrer eines Autos mit konventionellem Antrieb", erklärte Dirk Fischer, verkehrspolitischer Sprecher der Union, gegenüber der "Rheinische Post".
Derzeit gilt für alle Fahrer von Firmenwagen die sogenannte
Ein-Prozent-Regel: Wer den Firmenwagen auch privat nutzt, muss ein Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Da Elektroautos in der Anschaffung deutlich teurer sind als Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotor, wäre auch die Steuerlast deutlich höher.
Dies soll nun geändert werden. mid/bp
Derzeit gilt für alle Fahrer von Firmenwagen die sogenannte
Ein-Prozent-Regel: Wer den Firmenwagen auch privat nutzt, muss ein Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Da Elektroautos in der Anschaffung deutlich teurer sind als Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotor, wäre auch die Steuerlast deutlich höher.
Dies soll nun geändert werden. mid/bp
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