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Kfz Versicherung - Restwert bei Schadensregulierung

03 Oktober, 2010

Verbrauchtertipp: Die Kfz Versicherung kann dem Geschädigten höhere Restwert-Angebote unterbreiten.

RA-Horrion: Der Geschädigter muss bei einem Totalschaden eine höheres Restwert-Angebot der Versicherung beachten. So entschied der Bundesgerichtshof im Urteil vom 01.06.2010. (Az. VI ZR 316/09).

Folgender Sachverhalt:
K hatte Unfallschaden. Sein Pkw hat Totalschaden erlitten. Laut Gutachten beträgt der Restwert EUR 800,00. Versicherung V sendet dem K am 09.04. 9 Restwertkaufangebote bis zu EUR 1.730,00, gültig bis zum 29.04. K verkauft den Pkw am 10.05. dennoch für EUR 800,00. Versicherung V legt der Schadensabrechnung einen Restwert von EUR 1.730,00 zugrunde. K klagt auf Zahlung EUR 930,00, jedoch

ohne Erfolg.

Rechtsgründe:
Der K war verpflichtet, das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Er musste den zumutbaren wirtschaftlichsten Weg gehen. Dazu gehört es, ein zumutbares Restwert-Kaufangebot anzunehmen, welches den festgestellten Restwert übersteigt. Zumutbar ist das Eingehen auf das Restwert-Kaufangebot eines Aufkäufers, welcher den Restwert abholt und bar zahlt.

Rechtstipp:
"Der Geschädigte steht bei vorliegender Konstellation unter dem Druck des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Er sollte die Restwert-Angebote der Versicherung ernst nehmen und sie umgehend prüfen. Die Restwertangebote sind befristet", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de

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