Grüne Karte
 

Grüne Versicherungskarte
Infos und Tipps zur Grünen Karte


Infos und Tipps zur Grünen Karte. In einigen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte zur Einreise unbedingt erforderlich, für die anderen Ländern ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter.
Die Grüne Versicherungskarte dient dazu, die bestehende Autoversicherung im Ausland nachzuweisen. Die Bestätigung heißt "Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" (IVK) und ist wegen ihrer Farbe als "Grüne Karte" bekannt. Seit 01. Juli 2020 ist die "Kartenfarbe" weiß und nicht mehr grün. Bis Ende Dezember 2020 liefen beide Farben parallel. Seit 2021 gibt es die Versicherungskarte nur noch in der Farbe weiß.
Der Name änderte sich nicht. Der Farbwechsel bringt den Vorteil, dass der Nachweis nun einfach von zu Hause aus ausgedruckt werden kann.
Bei Kontrollen ist der Ausdruck auf Papier notwendig, ein PDF auf dem Smartphone vorzuzeigen, genügt nicht.

Für welche Fahrten in europäischen Ländern ist die Grüne Karte vorgeschrieben und in welchen außereuropäischen Ländern hat sie keine Gültigkeit?
In einigen Ländern (z. B. Italien und Spanien) ist sie zur Einreise zwar nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt. Auch wenn Sie die Grüne Karte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigen, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadensfall Misstrauen abzubauen. Außerdem nennt sie Adressen einer Regulierungshilfe im Gastland.

In welchen Ländern benötigt man die Versicherungskarte?
In diesen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht:
  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Serbien
  • Montenegro
  • Russland
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland

Wo wird die grüne Versicherungskarte nicht benötigt?
In diesen Ländern benötigen Sie keine Grüne Karte:
  • Andorra
  • Belgien
  • Niederlande
  • Luxemburg
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Zypern
  • Großbritannien - Für England wird ab 01. Januar 2021 eine grüne Versicherungskarte notwendig.
  • Irland
  • Island
  • Kroatien
  • Malta
  • Monaco
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Slowenien
  • Spanien mit Kanarischen Inseln und Gibraltar
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Italien - Hier sollten Sie derzeit die Grüne Karte noch mitführen.
Hinweis: Trotz des Kennzeichenabkommens wird die Grüne Versicherungskarte bei Polizeikontrollen und Unfällen häufig noch verlangt.

In diesen außereuropäischen Ländern ist die Grüne Karte nicht gültig:
  • Iran
  • Israel
  • Marokko
  • Tunesien
  • Kosovo
  • Aserbaidschan

Das Grüne Karte-System ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Diesem System gehören 46 Länder an:
  • Albanien
  • Andorra
  • Belgien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Italien
  • Iran
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russland
  • Schweden
  • Schweiz/ Liechtenstein
  • Serbien/ Montenegro
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Weißrussland
  • Zypern

Der Kosovo erkennt die grüne Versicherungskarte nicht an. Hier muss an der Grenze eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden.


Wie lange ist eine Grüne Karte gültig?
Die Karte können Sie bei allen Kfz-Versicherungen kostenlos beantragen. In der Regel ist die Grüne Karte 3 Jahre gültig, bei einigen Versicherern ist sogar eine 5jährige Gültigkeitsdauer vorgesehen.

Grüne Karte als Kfz-Versicherung:
Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Versicherer erhältlich. Versicherungsschutz besteht außerhalb Europas im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte nur in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, nicht aber in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung. Sie bescheinigt bei Auslandsreisen Versicherungsschutz in der Kfz Haftpflicht nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Bei den Versicherern können Sie die Grüne Karte bequem online beantragen. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes muss mit der Versicherung besonders vereinbart werden.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen Ihre Kfz-Versicherung.

  • Autoversicherer empfehlen den Auto-Reisenden, sich rechtzeitig vor der Urlaubsfahrt alle Unterlagen wie beispielsweise Grüne Versichertenkarte, Europäischer Unfallbericht sowie die Rufnummern Zentralruf der Autoversicherer: 049 40 300 330 300 aus dem Ausland und die europaweit einheitliche Notfallrufnummer: 112, zusammenzustellen, die für eine schnelle Schadenabwicklung bei einem Auslandsunfall notwendig sind.
  • Für jede Versicherung gibt es in jedem EU-Land einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten.

Wissenswertes zur Internationalen Versicherungskarte:
  • Nach mehr als einem halben Jahrhundert gab es zum 01.07.2020 einen Farbwechsel von grün auf weiß. Seit 2021 gibt es sie nur noch in weiß.
  • Beim Verkauf eines Fahrzeugs müssen Sie die Grüne Karte vernichten.
  • Zur Durchsetzung eigener Ansprüche wenden Sie sich direkt an die Versicherung Ihres Unfallpartners, gegebenenfalls an Ihre Rechtschutzversicherung. Diese Sie durch einen Tausch des Doppels der Grünen Karte mit dem Unfallpartner vorbereiten.
  • Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
    10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
  • Außerdem sollten Sie einen Europäischen Unfallbericht in doppelter Ausführung mitführen, diesen Unfallbericht können Sie ebenfalls bei uns ausdrucken.
  • Eine Übersicht aller Kfz-Versicherungen finden Sie in unserem Portal, Sie können auch einen kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich aus über 80 Versicherungsgesellschaften durchführen.

Zahlreiche Informationen und interessante Tipps rund um die Themen Grüne Versicherungskarte und Auslandsreisen:
Fährüberfahrt - Vor dem Erwerb eines Fährtickets sollte man sich über die genauen Versicherungsbedingungen des Reiseveranstalters zu erkundigen. Oft haften die Reedereien nur begrenzt für Schäden durch einen Unfall an Bord. Übernimmt die Fährgesellschaft die Kosten nicht, kann möglicherweise die eigene Kfz-Versicherung einspringen. Die Internationale Versicherungskarte, kurz IVK, umgangssprachlich auch als "Grüne Karte" bekannt, erweitert den Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht auch auf einige nichteuropäische Staaten. Daher gilt vor Reiseantritt zu prüfen, ob Länder, die bereist werden sollen, auf der IVK ausgewiesen sind.
Richtiges Verhalten im Straßenverkehr bei Wildwechsel - Im April und Mai ist die Wildunfallgefahr höher als in jeder anderen Jahreszeit. Vorausschauendes Fahren kann helfen, sich und andere bei Wildwechsel nicht zu gefährden bzw. das Risiko eines Verkehrsunfalls zu verringern.
Verkehrsunfall im Ausland - Ist der gegnerische Pkw im Ausland zugelassen, sollte man den Unfallgegner nach der Grünen Versicherungskarte fragen (englisch: Green insurance card), die man auch selbst im Ausland immer dabeihaben sollte. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug auch im Ausland versichert ist. Die Versicherungskarte wird von der Haftpflichtversicherung ausgestellt oder kann im Internet heruntergeladen werden.
Urlaubsreisen mit dem eigenen PKW - Bereits vor der Urlaubsfahrt sollte man sich die bestehenden Verkehrsregeln des Ziellandes genauer anschauen. In Österreich beispielsweise wird eine Blaulichtsteuer fällig, wenn Unfallparteien bei Sachschäden die Polizei rufen, obwohl es auch ohne gegangen wäre.
Mit dem Auto nach Österreich - Die neuen österreichischen Pickerl gelten bis Januar 2023. Der Preis für die Vignetten wurde um 1,4 Prozent erhöht.
Was tun, wenn man einen Autounfall mit einem ausländischen Pkw hat? - Verschuldet ein Ausländer einen Verkehrsunfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das "Deutsche Grüne Karte Büro" entweder telefonisch 030/ 2020 5757, per Telefax 030/ 2020 6757 oder per E-Mail dbgk@gruene-karte.de wenden. Das "Deutsche Grüne Karte Büro" überträgt in der Regel die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Die Grüne Versicherungskarte wird weiß - Seit 1965 dient sie in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Versicherung. Zum 01. Juli steht ein Farbwechsel an, aus grün wird weiß. Die Versicherungsnachweise dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden. In einer Übergangszeit vom 01.07. bis 31.12.2020 geben Kfz-Versicherer die Bestätigung sowohl auf dem klassischen grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus.
Nachweis Grüne Karte, Versicherung im Ausland - Autofahrern wird empfohlen, vor der Urlaubsfahrt zu kontrollieren, ob alle Unterlagen an Bord sind, die im Falle eines Verkehrsunfalls für eine sofortige Schadenabwicklung unerlässlich sind. In der EU ist die Internationale Grüne Versichertenkarte zwar nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. In welchen Ländern ist die Grüne Karte vorgeschrieben? Verlangt wird sie bei Fahrten in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr erhält der Fahrzeughalter kostenlos bei seiner Autoversicherung. Sie enthält wichtige Daten über das Kfz, den Halter und dessen Versicherung. Für welche Länder sie gilt, steht auf der Rückseite der Grünen Karte. Die Grüne Versicherungskarte als PDF-Dokument gibt es als Online-Service bereits bei einigen Versicherungen. Allerdings sollten Sie die Karte in Originalfarbe ausdrucken.
Leihwagen-Unfall im Ausland - Wie teuer ein Verkehrsunfall mit einem Mietauto wird, kommt neben der Schuldfrage auf den Versicherungsschutz an.
Autounfall im Ausland - Vor Reiseantritt sollen Sie an die Grüne Versicherungskarte (wird auch Internationale Versicherungskarte oder Grüne Karte genannt) denken. Sie erhalten diese bei Ihrer Kfz-Versicherung. Sie ist ein hilfreicher Reisebegleiter und erleichtert Ihnen nach einem Verkehrsunfall vieles.
Reise- und Verkehrsrecht 2018 - Reisende und Autofahrer sollten die ab 2018 geänderten Verkehrsvorschriften für das In- und Ausland kennen. So werden beispielsweise in Brüssel und Umgebung sowie in einigen Städten Frankreichs (Annecy, Marseille, Toulouse, Bordeaux) ab Januar 2018 Umweltzonen eingeführt und ab Juli 2018 bekommen Pauschalreisende mehr Rechte. Ein Tipp von uns: Denken Sie bei Ihrer Auslandsreise stets an die grüne Versichertenkarte.
Auslandsurlaub "Grüne Karte" - Die wichtigste Regel, bei einem Autounfall im Ausland, sollten Sie kennen und beachten. Sie sollten unbedingt die Polizei holen und auf keinen Fall eine Schuldanerkenntnis abgeben. Wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist, fragen Sie nach einem Versicherungsnachweis oder der "Grünen Versicherungskarte" und füllen Sie den Vordruck "Europäischer Unfallbericht" aus.
Änderungen und Neuerungen im Auto- und Reiserecht 2017 - Bei Ihren Urlaubsfahrten nach Frankreich sollten Sie beachten, das auch Grenoble ab 2017 eine Umweltzone einführt und in Österreich ist ab sofort das Pickerl für die Autobahnbenutzung um knapp 1 Prozent teurer.
Grüne Versicherungskarte England - Die Mitnahme der Grünen Karte ist für den Urlaub in Großbritannien wegen möglicher Verunsicherungen bezüglich der Brexit-Entscheidung vor allem in den kommenden Wochen sinnvoll.
Andere Verkehrsregeln - Bei Autofahrten ins Ausland sollten Sie stets die grüne Versicherungskarte griffbereit im Handschuhfach Ihres Autos haben. Beim Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V. können Sie online eine Unfallmeldung erstellen.
Sommerurlaub mit dem PKW - Die Grüne Versicherungskarte, die es bei allen Kfz Versicherern gibt, empfiehlt sich innerhalb der EU.
Überführungskennzeichen - Beim Autoimport ist bei einer Überführung aus EU-Ländern zusätzlich zu dem Kurzzeitkennzeichen auch eine Grüne Versicherungskarte notwendig.
Deutsche Autofahrer sollten im EU Ausland aufpassen.
Aufklärungspflichten bei Unfallflucht.
Auslandsreisen - Das sollten Sie im Handschuhfach haben.
Autoreisen ins Ausland - Das sollten Sie beachten.
Ratgeber - Wenn es im Urlaub kracht.
Ärger an der Grenze trübt die schönste Urlaubsreise.
Versicherungsschutz im Ausland - Grüne Versicherungskarte.



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