Rußfilterförderung
 

Partikelfilter - Rußfilterförderung für Dieselfahrzeuge


nfos zur Rußsfilterförderung, Partikelfilternachrüstung, Strafsteuer, Steuerbefreiung und Bargeldprämie.
Rund 187.000 Kat-Nachrüstungen wurden bereits zwischen 2009 und 2010 und ca. 200.000 zwischen 2012 und 2013 staatlich gefördert. Für 2015 hatte die BAFA 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, ausgezahlt wurden jedoch nur ca. 7 Millionen Euro. Hierbei bekam der Antragsberechtigte einen steuerlichen Nachlass von 330 bzw. 260 Euro in Form der Kfz Steuer Befreiung. Im Jahr 2016 sah die Neuauflage der Filternachrüstung einen Zuschuss von 260 Euro vor. Dieser wurde auf das Konto des Antragsstellers überwiesen. Die Bundesregierung hat den Förderzeitraum für die Partikelfilter-Nachrüstung über das Jahr 2015 hinaus verlängert. Nach der letzten Richtlinie konnte die Förderung mit einem elektronischen Antragsformular bis zum 15. November 2016 beantragt werden.

Rückblick 2020, 2019, 2018, 2017, 2016 - Förderprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge:
(Stand 04/2022) Reine E-Autos bekommen mit Umweltbonus und Innovationsprämie bis Ende 2022 eine Förderung. Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn diese eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 km haben oder höchstens 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer.
(Stand 02/2020) Im Februar 2020 wurden die neuen Förderrichtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundesregierung fördert Fahrzeuge mit E-Antrieb und Brennstoffzelle sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge. Die Fördersätze sind, gemäß dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab 05. November 2019 zugelassen wurden. Die jeweilige Zuschuss-Höhe sowie die Bedingungen finden Sie auf der Webseite www.bafa.de.
(Stand 07/2016 und 01/2017)) Seit dem 01. Juli 2016 förderte der Bund den Kauf von reinen Elektroautos mit 4.000 Euro und den Kauf von Plug-in-Hybriden mit 3.000 Euro Prämie. Die Regierung hatte folgende Fakten geschaffen: Die Zuschüsse von insgesamt 1,2 Milliarden Euro wurden bis 2019 bereitgestellt und der Umweltbonus wurde nur für Neuanschaffungen gewährt. Die Zwischenbilanz im Januar 2017 zeigte, dass die Deutschen den Umweltbonus beim Kauf eines E- oder Plug-in-Hybridautos nur sehr zögerlich in Anspruch nehmen. Bestseller bislang ist der BMW i3, gefolgt von Renault Zoe sowie Audi-Modell A3.

 1. Zeitpunkt der Rußfilterförderung
 2. Wer erhält die Steuerbefreiung bzw. den Zuschuss?
 3. Was muss ich tun?
 4. Wer wird bestraft?
 5. Lohnt sich die Umrüstung?
 6. Bundestag beschloss Bargeldprämie bzw. Förderung ab 2016
 7. Bundeskabinett beschloss Partikelfilter Nachrüstung über den 31.12.2009 hinaus
 8. Es gab wieder die Barprämie von 330 Euro vom Staat rückwirkend ab 01.01.2010
 9. Partikelfilter - Infos zur Antragsfrist
10. Seit 2012 förderte der Bund die Nachrüstung erneut
11. Auch 2013 / 2014 gab es wieder einen Zuschuss vom Staat
12. Auch 2015 erhalten Fahrer von älteren Diesel-PKW sowie leichten Nutzfahrzeugen einen Zuschuss
13. Auch 2016 weiter Fördermittel für die Nachrüstung


2016 / 2017:
Die Bundesregierung hatte einer erneuten Partikelfilter-Förderung zugestimmt. Die Antragstellung war bis zum 15. November 2016 möglich, und zwar nur solange wie die Fördermittel ausreichten.
2009:
Die Rußfilterförderung galt nach dem Beschluss des Bundesrates vom 1.Januar 2006 bis Ende 2009. Der Bund hatte ein neues Förderprogramm für die Filternachrüstung aufgelegt: Die Pkw-Nachrüstung rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2010 verbauten Dieselpartikelfilter.

Was muss ich tun bzw. wann erhalte ich die staatliche Förderung für den Einbau von Russpartikelfilter in Höhe von 330 Euro bzw. 260 Euro?
1. Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Rußfilterförderung bekommen:
2016:
Der Förderzeitraum für das Nachrüsten von Rußfilter wurde nach der neuen Richtlinie verlängert. Die Nachrüstungen mit Partikelminderungssystemen mussten bis spätestens 30. September 2016 erfolgt sein.
2015:
Nachrüstungen mit Rußpartikelfiltern, die zwischen dem 01.01.2015 und 31.12.2015 erfolgten, wurden gefördert, wenn die Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Ausgeschlossen von der Förderung nach dieser Richtlinie waren Nachrüstungen, die vor dem 01.01.2015 durchgeführt wurden.
2006 - 2009:
Der Einbau wurde rückwirkend ab 01. Januar 2006 gefördert. Vor diesem Zeitpunkt waren auch noch keine Rußfilter, die nach der Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a) geprüft sind, erhältlich.
Generell wurden Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gefördert, es gab aber auch Neuauflagen (siehe hierzu Punkt 10 und Punkt 11 ). Beim Wechsel des Fahrzeughalters konnte der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen.

2. Wer erhält die Steuerbefreiung bzw. den Zuschuss?
2015 / 2016:
Die Förderung in Höhe von 260 Euro erhielten Sie für folgende Fahrzeuge:
  • Pkw mit Dieselmotor (Erstzulassung bis 31.12.2006)
  • Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (Erstzulassung bis 16.12.2009)
  • Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und einer besonderen Zweckbestimmung (rollstuhlgerechte Kfz, Krankenwagen, Bestattungswagen und Wohnmobile - Erstzulassung bis 31.12.2006)
2009:
Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-PKW wurden steuerlich gefördert.
Wer seit 1. Januar 2006 einen Rußfilter nachgerüstet hatte oder dies noch bis Ende 2009 tat, bekam die staatliche Förderung. Voraussetzung: Das Auto musste bis spätestens 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein.
Fahrzeughalter, die ihr Dieselfahrzeug (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) bereits im Jahr 2006 nachgerüstet hatten, erhielten die Steuerbefreiung rückwirkend. Die Halter bekamen die volle Steuerbefreiung allerdings frühestens ab 1. April 2007. Die Steuerbefreiung wurde erst gewährt, wenn die KFZ-Zulassungsstelle die technische Nachrüstung festgestellt hatte. Sie galt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht wurde.

3. Was ist zu tun, um die Russfilterföderung zu bekommen:
2015 / 2016 / 2017:
Maßgeblich für die Filterförderung war der Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsstelle das Kfz nachgerüstet wurde. Der Tag der Nachrüstung musste in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Ihrem Antrag fügten Sie als Nachweis eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei. Die Zahlung des Zuschusses erhielt der Antragsteller mittels Gutschrift auf seinem Bankkonto.
2006 bis 2014:
Sobald der Einbau des entsprechendem Rußfilter durch eine AU-berechtigte Werkstatt vorgenommen wurde, erhhielt man eine Einbaubescheinigung. Mit dieser Bescheinigung ging man dann zur Kfz-Zulassungsstelle und lies hier die Eintragung des Rußfilters vornehmen. Die Kfz-Zulassungsstelle gab dann die technische Änderung an das Finanzamt weiter. Von dem Finanzamt erhielten Sie die entsprechende Steuergutschrift.

4. Wer wird bestraft:
Alle nicht nachgerüstete Pkw's mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31 . Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden bestraft. Sie müssen ab 1. April 2007 vier Jahre lang - also bis März 2011 - eine zusätzliche Steuer zahlen. Diese beträgt jährlich 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum des Fahrzeugs. Wer also ein Auto mit einem 2-Liter-Motor fährt, muss dann 24 Euro im Jahr zusätzlich Autosteuer zahlen.

5. Lohnt sich die Umrüstung:
Wenn man von den reinen Kosten ausgeht, sicher nicht. Die Nachrüstung kostet in der Regel zwischen 500 und 1000 Euro. Diese ist weit mehr als die Rußfilterförderung von 330 Euro bzw. 260 Euro und die Strafsteuer. Dennoch könne die Nachrüstung sinnvoll sein.
- Der Wiederverkaufswert des Autos wird steigen
- Durch das in Kraft treten der Plakettenverordnung darf man in den
  entsprechende Umweltzonen ohne Rußfilter nicht mehr fahren.

6. Beschlossene Barförderung für Dieselfilter bzw. staatlichen Zuschuss:
2016:
Der Förderzeitraum für die Nachrüstung von Partikelfilter ist über das Jahr 2015 hinaus verlängert worden. Besitzer eines Dieselfahrzeugs können somit weiterhin eine Förderung in Höhe von 260 Euro beantragen.
2015:
Filternachrüstungen wurden vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 mit 260 Euro gefördert. 30 Millionen Euro standen zur Verfügung, dies entsprach etwa 115.000 Nachrüstungen.
2009:
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es ab dem 01. August 2009 für jedes nachgerüstete Dieselfahrzeug die Barförderung in Höhe von 330,-- Euro gibt. Die Barförderung beschränkt sich jedoch auf 200.000 Nachrüstfilter.

7. Ausweitung der Filternachrüstung - gültig bis 2010:
Die Barförderung für die Partikelfilter Nachrüstung soll gemäß der Entscheidung des Bundeskabinetts vom 16. Dezember 2009 verlängert werden. Da das verlängerte Förderprogramm jedoch aller Voraussicht nach erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten konnte, strebte das Bundesministerium an, dass die Nachrüstungen, die bereits Anfang 2010 vorgenommen wurden, rückwirkend gefördert wurden.

8. Rückwirkende Nachrüstförderung ab 01. Januar 2010 - gültig bis 2011:
Der Bund hatte ein neues 50 Millionen Euro schweres Förderprogramm für die Partikelfilter-Nachrüstung aufgelegt. Somit kammen nachrüstwillige Besitzer von Pkw und Wohnmobilen wieder in den Genuss einer staatlichen Barförderung von 330 Euro. Neu war, dass nun auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen bezuschusst wurden. Der staatliche Zuschuss konnte ab 1. Juli 2010 und nachträglich bis 15 Februar 2011 online beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de beantragt werden. Das BAFA nam die erforderlichen Unterlagen entgegen. Dazu zählten der vom Antragsteller unterschriebene Förderantrag sowie die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Angaben zum eingebauten Partikelfiltersystem.
Weitere wichtige Rahmenbedingungen für die Rußfilterförderung:
Diesel-Pkws, die vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden, wurden gefördert, wenn diese PKWs im Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 nachträglich mit einem Rußfilter ausgerüstet wurden. Im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten nun auch Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen als PKWs. Ebenfalls gefördert werden leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, wenn diese Transporter bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden und die Partikelfilter Nachrüstung ab Inkrafttreten der Richtlinie (13. Mai 2010) bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgt war.

9. Gültige Antragsfristen:
2016:
Die Förderanträge der neuen Richtlinie mussten bis spätestens 15 November 2016 bei der BAFA vorliegen.
2015:
Die Antragstellung wurde nur durchgeführt, solange die Fördermittel ausreichten, spätestens jedoch bis zum 15. Februar 2016. Weitere Infos finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn.
2011:
Förderanträge konnten noch bis 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

10. Seit 2012 förderte der Bund die Nachrüstung erneut:
Seit 2012 fördert der Bund die Filternachrüstung wieder für ein Jahr steuerlich. Die Neuauflage der Förderung garantiert Fahrern von PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen einen steuerlichen Nachlass in Höhe von 330 Euro oder 260 Euro, je nach Rußfilter-Einbau und Antragstellung.

11. Auch 2013 / 2014 gab es wieder einen Zuschuss vom Staat:
Die Filterförderung für ungefilterte Dieselfahrzeuge in Höhe von 330 Euro oder 260 Euro gabt es auch 2013 und 2014. Damit Sie die Barprämie in Höhe von 330 Euro erhielten, mussten Sie Ihr Fahrzeug bis Ende 2012 nachgerüstet haben und bis 15.02.2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Förderantrag gestellt haben. Wenn Sie den Partikelfilter 2013 einbauen ließen und bis zum 15.02.2014 die Unterstützung beantragten, erhielten Sie 260 Euro. Der Fördertopf für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern ist leer. Die im Rahmen des staatlichen Förderprogramms bereitgestellten 30 Millionen Euro sind vollständig aufgebraucht.

12. Ab 2016 gab es erneut einen Zuschuss vom Staat:
Fahrer von älteren Dieselautos (erstmalige Zulassung bis einschließlich 31.12.2006) und leichten Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (erstmalige Zulassung bis einschließlich 16.12.2009) erhielten ab 2016 vom Staat wieder einen Zuschuss für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters. Nachrüstungen, die ab 01.01.2016 bis einschließlich 30.09.2016 erfolgten, wurden gefördert. Wenn Sie 2016 eine Partikelfilter-Nachrüstung für Ihr Dieselfahrzeug vornahmen, bekamen Sie einen Zuschuss von 260,00 Euro. Im Haushaltsplan des Bundesumweltministeriums standen für die erneute Förderung 30 Millionen Euro zur Verfügung. Erforderlich dafür war, dass Sie Ihr unterschriebenes Antragsformular mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit eingetragener Nachrüstung zügig einreichten. Denn die Antragsstellung für die Filternachrüstungen war nur möglich, solange die Mittel ausreichten, spätestens bis zum 15. November 2016. Maßgeblich war das Nachrüst-Datum sowie das Eingangsdatum der vollständigen Antragsunterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nur wer am Tag der Antragstellung als Fahrzeughalter eingetragen war, konnte den Förderantrag stellen. Die Filterförderung wurde pro Kraftfahrzeug nur einmal gezahlt und das Fahrzeug musste zum Zeitpunkt der Antragstellung im Inland zugelassen sein.

13. Der Förderzeitraum soll verlängert werden:
Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde das Förderprogramm 2016 fortgesetzt. Nachrüstungen mit Rußpartikelfiltern, die ab 01. Januar 2016 bis einschließlich 30. September 2016 erfolgen, konnten gefördert werden. Das heißt, Sie mussten Ihr Dieselfahrzeug bis spätestens 30. September 2016 mit einem Partikelfilter nachrüsten, dann erhielten Sie 260 Euro - vorausgesetzt: Sie reichten Ihr unterschriebenes Antragsformular mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein mit der eingetragenen Nachrüstung bis spätestens 15. November 2016 vollständig ein. Allerdings war die Antragstellung für die Filternachrüstung 2016 nur möglich, solange die Mittel ausreichten und die Förderung wurde pro Fahrzeug nur einmal gezahlt.


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