Lkw Maut - Mautpflicht
Hier finden Sie Wissenswertes zur Lkw Maut, Mautpflicht und Mautbefreiung. Mautpflichtige und mautbefreite Fahrzeuge im Überblick.
2.Mautpflicht
Welche Nutzfahrzeuge müssen auf der Autobahn Maut bezahlen?
Die Lkw-Maut ist eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge. In Deutschland gilt die Mautpflicht auf allen Autobahnen und Bundesstraßen. Seit 01. Januar 2019 gelten neue LKW Mauttarife. Ausnahmen von der Mautpflicht gibt es unter anderem für Einsätze in der Straßenreinigung, im Winterdienst, im Straßenbetriebsdienst und im Straßenunterhaltungsdienst.
Welche LKW sind mautpflichtig?
LKW Mautpflicht 2023, 2021, 2020, 2019:
Seit 01.01.2019 gelten in Deutschland neue Tarife für die LKW-Maut. Es wurden Gewichtsklassen 7,5 bis 11,99 t, 12 bis 18 t oder mehr als 18 t eingeführt.
Bei Fahrzeugen mit mehr als 18 t müssen zusätzlich die Anzahl der Achsen angegeben werden. Ferner sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Erdgas- und Elektrofahrzeuge vor. Elektrisch betriebene Fahrzeuge (von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge) profitieren zunächst unbefristet von der Lkw-Mautbefreiung. Laut dem Förderprogramm des Bundes sind seit 2019 Elektro-Lkw vollständig von der Lkw-Maut befreit. Bereits in Deutschland zugelassenen Elektro-LKW profitierten von der Mautbefreiung. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge (CNG, LNG) sind auch 2020 komplett von der Lkw-Maut befreit. Ab dem 01.01.2021 soll dann ein reduzierter Mautsatz gelten. Nicht unter die Mautbegünstigung sollen Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen.
Anfang Mai 2020 hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags die Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Lastwagen um 3 weitere Jahre beschlossen. Bundesrat und Bundestag müssen der dann bis 31. Dezember 2023 geltenden Regelung noch zustimmen. Sie soll sowohl für CNG (Compressed natural Gas) als auch für verflüssigtes Erdgas (LNG) und Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten.
LKW Mautpflicht bis 31.12.2018
Auf bundesdeutschen Autobahnen wird seit dem 01. Januar 2005 eine streckenbezogene LKW Maut für alle LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen und seit 01. Oktober 2015 auch für LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben. Seit 01. Januar 2015 wurde der Mautsatz für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 (Kategorie A) eingeführt und seit 01. Oktober 2015 eine Staffelung nach Umweltfreundlichkeit und Achszahl des Kraftfahrzeugs, statt bisher zwei Achsklassen gibt es vier Achsklasssen. Die rechtliche Basis ist das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), welches seit 19. Juli 2011 Gültigkeit hat.
Das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen löst das bis dahin geltende Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ab. Inhaltlich ist das Bundesfernstraßenmautgesetz im Wesentlichen mit dem abgelösten Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge, welches am 12. April 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Dezember 2004; BGBI. I 2004, S. 3122 bis 3126 in Kraft getreten ist, identisch. Die Mauttarife per 01. Januar 2015 wurden im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. Zum 01. Juli 2018 wurde die Mautpflicht auf alle Bundestraßen ausgeweitet und zum September 2018 wurde der Betrieb europaweit ausgeschrieben.
2.1 Bestimmungen zur Mautpflicht
2.1.1 Mautpflichtige Fahrzeuge
Mautpflichtig sind nach dem § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
2.1.2 Mautbefreite Fahrzeuge
Ausgenommen von der Mautpflicht nach § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind folgende Fahrzeuge:
- Kraftomnibusse
- Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes.
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und betriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
- Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
- Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden,
- Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
2.1.3 Mautpflichtiges Straßennetz
Die Mautpflicht gilt grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn. Bundesautobahnen sind laut Gesetz alle zur Bundesautobahnen gewidmeten Bundesfernstraßen.
2.2 Zuständigkeiten der Beteiligten
2.2.1 Zuständigkeit innerhalb der Public-Private-Partnership:
Bundesrepublik Deutschland und Toll Collect
In den Gesetzeswerken ist detailliert festgelegt, für welche Fahrzeuge auf welchen Autobahnen Maut zu zahlen ist, wie die Maut erhoben und wie die Einhaltung der Mautpflicht kontrolliert wird. Das Autobahnmautgesetz regelt auch, dass die Bundesregierung die Höhe der Mautsätze durch Rechtsverordnung festsetzen kann. Wie die Zuständigkeiten und Abläufe zur Kontrolle der Mautpflicht geregelt sind, entnehmen Sie bitte dem Kapitel "Kontrolle".
Toll Collect hat als privatrechtliches Unternehmen keinen Einfluss auf die Festlegung zu den Fahrzeugen, welche mautpflichtig oder von der Mautpflicht befreit sind. Die Entscheidung, welche Strecken der Mautpflicht unterliegen und inwiefern das Autobahnstreckennetz um einzelne Bundesstraßen ausgeweitet werden soll, liegt ebenenfalls nicht in der Zuständigkeit von Toll Collect. Auch die Frage, wie hoch die Mautsätze sind und welche Schadstoffklassen definiert sind, sind durch die Bundesregierung umgesetzt.
2.2.2 Zuständigkeit für Kontrolle und Bußgeldverfahren: BAG
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist zuständig, Verstöße gegen die Mautpflicht zu ahnden. Wenn festgestellt wurde, dass für einen mautpflichtigen Lkw die Maut für eine gefahrene Strecke nicht entrichtet wurde, wird die Gebühr für die gefahrene Strecke nachträglich erhoben. Außerdem kann ein Bußgeld verhängt werden. Ist es nicht möglich, die tatsächliche Wegstrecke festzustellen, wird pauschal eine Wegstrecke von 500 Kilometern nach erhoben. Bei der Kontrolle hält das BAG die erforderlichen Eingabedaten, wie Kfz-Kennzeichen oder Mautsätze fest. Anschließend leitet das BAG ein Bußgeldverfahren ein. Bußgelder können bis zu 20.000 Euro betragen, bei Regelverstößen liegen die Bußgelder zwischen 100 und 400 Euro.
2.2.3 Zuständigkeit für Straßennetz: BAST
Die Zuständigkeit für das mautpflichtige Straßennetz liegt in den Händen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST). In der Verantwortung der BAST wurden beispielsweise die Streckenabschnitte vermessen und deren Länge zur Mauterhebung festlegen. Auch die permanente Aktualisierung des Streckennetzes fällt in die Zuständigkeit der BAST. Im Internet finden Sie das jeweils aktuelle mautpflichtige Straßennetz unter www.mauttabelle.de in verschiedenen Dateiformaten.