Kraftfahrzeugzulassung
 

Kraftfahrzeugzulassung
Zulassungsservice und Vorschriften


Wissenswertes zur Kraftfahrzeugzulassung. Im Überblick finden Sie die Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen sowie Tipps rund um Zulassungsservice, Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Interessante Informationen zur Kraftfahrzeugzulassung online:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ - Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Fahrzeughalter können deutschlandweit ihr Kfz online anmelden, abmelden und zulassen (i-Kfz Stufe 1 bis 4).
Die Bundesregierung hat den Fahrzeugbesitzern im Rahmen von „i-Kfz“ die Online-Zulassung für den gesamten Lebenszyklus von Kraftfahrzeugen ermöglicht.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung seit September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 wurde das Verfahren vollständig automatisiert.
Stufe 4 – Seit September 2023 können auch besondere Autokennzeichen, wie Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen digital beantragt werden. Auch Zulassungsdienstleister und Autohäuser können den Internetservice nutzen.
Stufe 3 - Seit Oktober 2019 wurde die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (3 Stufe) ausgeweitet. Es sind nun alle Kraftfahrzeugzulassungen, in allen denkbaren Formen, ohne Einschränkungen realisierbar (Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung).
Stufe 2 - Seit Oktober 2017 ist als zweiter Schritt die Wiederzulassung per Internet unter bestimmten Voraussetzungen durch den gleichen Kfz-Halter und Zulassungsbezirk möglich, ebenso die Abmeldung mit reserviertem Kfz-Kennzeichen.
Stufe 1 - Seit dem 01. Januar 2015 wurde die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Vorschrift zur Umkennzeichnung bei Wohnsitz-Wechsel des Kfz Halters in einem anderen Zulassungsbereich aufgehoben. Die Fahrzeughalter können seitdem selbst entscheiden, ob sie beim Wechsel ihres Wohnortes innerhalb eines Bundesgebietes ihr bisheriges Kfz Kennzeichen behalten möchten oder sich lieber ein Neues zuteilen lassen. Des Weiteren gibt es seit 01. Januar 2015 die internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz. Hier ist die Außerbetriebsetzung via Internet (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FZV) der 1. Schritt. Das neue internetbasierte Verfahren soll die Voraussetzung für eine verstärkte Online-Kommunikation schaffen sowie Aufwand und Kosten verringern.

Rückblick:
Seit 01. März 2007 gibt es neue Zulassungsvorschriften. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden am 29. April 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen beziehen sich neben der Wiederzulassung von Fahrzeugen unter anderem auf die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge sowie die Begutachtung nicht vorschriftsmäßiger Kraftfahrzeuge.
Die neuen Regelungen sollen im Bereich der Zulassung die Voraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation schaffen sowie Aufwand und Kosten bei der Zulassung von Fahrzeugen verringern.

Wesentlichen Änderungen zur Kraftfahrzeugzulassung:
Wiederzulassung:
Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist gegenwärtig noch ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Oldtimergutachten:
Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (bisher nach § 21c StVZO, neu: § 23 StVZO). Diese Begutachtung darf seit 1. März 2007 an auch von Prüfingenieuren durchgeführt werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen können damit die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.

Rotes Oldtimerkennzeichen:
Rote Kennzeichen werden nur mit Erkennungsnummer 07 noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben. Die Fahrzeuge müssen vorher einer Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Das Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.

Vorschriftsmäßigkeit:
Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.


Hier finden Sie weitere interessante Informationen zur Kraftfahrzeugzulassung von Neu- und Gebrauchtwagen:
Fahrzeugzulassung

Fragen und Antworten zum Thema Autokauf, Autoverkauf, Kfz-Zulassung usw. finden Sie auch in unserem
Autoforum


Tipps und Infos zu den Themen Kraftfahrzeugzulassung, Zulassungsservice und Vorschriften:
Black-Box fürs Auto wird Pflicht - Alle neu zugelassenen Fahrzeuge müssen ab Juli 2024 mit einem Event Data Recorder, kurz DER, ausgestattet sein. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Kraftfahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer.

Die Kraftfahrzeugzulassung soll ab September 2023 einfacher werden - Allerdings muss der Bundesrat dem Entwurf noch zustimmen. Mit der neuen Verordnung könnten PKWs unmittelbar nach der Fahrzeug-Anmeldung am Straßenverkehr teilnehmen. Fahrzeughalterinnen und Halter müssten nicht mehr auf die Zusendung von Fahrzeugdokumenten und Plaketten warten. Als Nachweis würde der digitale Zulassungsbescheid gelten.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Kraftfahrzeugzulassungen - Mittlerweile nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt fast eine Million Pkw-Fahrer, rund 150.000 Wohnmobilbesitzer und mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer Saisonkennzeichen. Das Fahrzeug muss nicht angemeldet und abgemeldet werden. Kfz-Steuern und Versicherung werden nur für den Nutzungszeitraum gezahlt.
Fahrzeugzulassungen im Juni 2021 - Über 274.000 PKWs kamen laut Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg im Juni 2021 zur Zulassung. Beispielsweise führte der positive Trend der Pkw-Neuzulassungen mit alternativen Antrieben im Juni zu deutlichen Zulassungssteigerungen.
Kfz Zulassungsservice - Viele Stellen für Kraftfahrzeugzulassungen müssen wegen der Corona-Krise schließen. Der Handel leidet, da vorbestellte oder online verkaufte Fahrzeuge nicht ausgeliefert werden können. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, kurz ZDK, hat nun einen Notruf abgesetzt.
Neue Vorschriften für LKW-, Fahrrad-, Auto- und Motorradfahrer - 2018 gibt es wieder einige geplante und beschlossene Neuerungen für Fahrzeughalter und Fahrer, beispielsweise höhere Anforderungen beim Führerscheintest am PC, strengere Abgasnormen Euro 6c bzw. Euro 6d-TEMP für Neufahrzeuge, Ausweitung der LKW-Maut, Fahrradstellplätze in ICE-Zügen, neue Regeln für Fahrradanhänger sowie höhere Kosten für die PKW-Hauptuntersuchung.
Kfz Behörden im Test - Wie sieht es mit dem Service bei Anfragen über Telefon oder E-Mail und mit den Warte- und Öffnungszeiten aus? Der Automobilclub ADAC hat Zulassungsstellen in zehn Landeshauptstädten unter die Lupe genommen. Als größter Kritikpunkt stellten sich die Öffnungs-und Wartezeiten heraus.
Führerschein-Diebstahl im Ausland - Dies sollten Sie immer bei der dortigen Polizei anzeigen und der Führerscheinstelle in Deutschland nach Rückkehr melden. Die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland erteilt Ihnen bei Diebstahl oder Verlust einen vorläufigen Führerschein (Übergangsführerschein), der bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (Kartenführerscheins) Gültigkeit hat. Wenn Sie jedoch bis zur Rückkehr aus dem Ausland ohne Fahrerlaubnis mehrere Grenzen passieren müssen, sollten Sie mit einem Bußgeld des jeweiligen Landes rechnen, weil Sie das Dokument nicht mitführen.
Vorgeschlagene Änderung der Kfz Zulassungsverordnung - Die Bundesländer wollen zukünftig Autohändler entlasten, indem sie das rote Kennzeichen für sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrten verwenden dürfen. Der entsprechende Verordnungsentwurf wurde an die Bundesregierung weitergeleitet.
Vorschriften - Ab 01. Juli 2015 gibt es eine wesentliche Änderung bei der Hauptuntersuchung (HU).
PKW Anhänger unterliegen den zunächst gleichen Zulassungsvorschriften wie Autos.
Fahrzeugzulassungen - In den ersten 10 Monaten 2013 kamen 5,2% weniger Neuwagen auf die Straße als in 2012.
Neuregelung der Hauptuntersuchung.
Automarken Statistik - Die besten Autos 2012.
Das Wechselkennzeichen kommt Mitte 2012.
Kfz-Zulassungen werden ab 01. März 2007 vereinfacht.



Ähnliche Themen