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Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart berichtete, stieg der bereits als zu hoch eingestufte Durchschnittspreis für einen Liter Super Benzin von ursprünglich 1,40 Euro binnen der vergangenen sieben Tagen noch einmal um 1 Cent auf im Schnitt jetzt 1,41 Euro. Diesel verteuerte sich im gleichen Zeitraum pro Liter von 1,18 Euro sogar um 3 Cent auf 1,21 Euro. Vielerorts liegen die Kraftstoffpreise noch deutlich darüber.
ACE kritisiert Gebietsschutz für teure Tankstellen
Der ACE bekräftigte unterdessen seinen Vorwurf, das herrschende Oligopol der Ölmultis unterbinde einen richtigen Wettbewerb. Daher müsse die Politik aktiv werden und im Interesse der Verbraucher für marktwirtschaftliche Verhältnisse in der Mineralölbranche sorgen. Es sei schon verwunderlich, dass bislang keine einzige Tankstelle der so genannten C-Kategorie über eine Betriebslizenz im Bereich bundeseigener Autobahnen verfüge, kritisierte der ACE. Der Staat könne faktisch selbst entscheiden, welcher Anbieter hier eine Tankstelle betreiben dürfe. Laut ACE handelt es sich bei den meisten Tankstellen entlang der Autobahnen um die teuersten Markenanbieter der A-Kategorie, die im Vergleich zu C-Tankstellen durchweg mindestens 2 Cent mehr für den Liter Kraftstoff verlangten. „Die Tankstellen der Multis haben hier ihre Claims abgesteckt und genießen so etwas ähnliches wie staatlichen Gebietsschutz“, kritisierte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Weiter sagte er: "Um alle Wirtschaftsbereiche kümmert sich die Politik – um Arzneimittelhersteller, Gasanbieter, Stromkonzerne, Bahn und Finanzmärkte. Nur nicht um den Missbrauch der von Ölmultis ausgeübten Wirtschaftsmacht. Dabei ist hier die politische Herausforderung und der Handlungsdruck besonders groß. Wenn das Bundeskartellamt sagt, dass ihm die rechtlichen Instrumente zum Eingreifen fehlen, dann muss der Gesetzgeber dafür die geeigneten Möglichkeiten schaffen.
Hier findet auf einem Markt, auf den Millionen von Kunden angewiesen sind, kein richtiger Wettbewerb statt. Die Fusionen in diesem Wirtschaftssektor haben die Lage zu Lasten der Verbraucher noch weiter verschärft. Deshalb muss sich die Regierung auch um die Regulierung des Marktes für Mineralölprodukte kümmern.
Seit Helmut Schmidt klagt die Politik über die merkwürdige Art und Weise, wie die Preise zustande kommen und welches Spiel dabei Spekulanten treiben. Die Politik muss sie in den Griff bekommen. Wenn dies auf nationaler Ebene nicht geht, muss es einen Vorstoß im Rahmen der EU geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte die Initiative ergreifen und sich für einen funktionierenden Wettbewerb in allen Staaten Europas engagieren. Es geht nicht an, dass einige mächtige Ölmultis Millionen Verbrauchern überhöhte Preise für Benzin diktieren.
Früher wurde durch die unterschiedliche Einfärbung des Benzins - Shell gelb, Aral blau und Esso rot- wenigstens gegenüber dem Verbraucher noch so getan, als würde es Unterschiede geben. Heute müssen die Konzerne so ein Theaterspiel gar nicht mehr aufführen. Alle Welt weiß längst, dass sich die verschiedenen Marken aus dem selben Kraftstoffdepot bedienen und dass auch Höchstgrenzen für die Umsätze an den Tankstellen vor Ort sowie die Preisfestlegungen für Tankkunden offensichtlich aus einer konzertierten Aktion der Konzernzentralen hervorgehen“. ACE Auto Club Europa, Schmidener Straße 227, 70374 Stuttgart, Tel.: 0711/5303-266/277
www.ace-online.de
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Was ist die Abkürzung von Kfz?
Kfz steht als Abkürzung für ein Kraftfahrzeug.In Deutschland gelten als Kfz: Zugmaschinen, Motorräder und Automobile.
Was fällt unter den Begriff Kfz?
Unter einem Kfz versteht man in Deutschland ein durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug. Somit fallen beispielsweise Züge, Straßenbahnen, Flugzeuge und Boote aus der Kategorie Kraftfahrzeug. Zu den Kraftfahrzeugen gehören Kraftwagen und Krafträder (einspurige Kfz). Bei den zwei- oder mehrspurigen Kraftwagen unterscheidet man zwischen Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzkraftwagen (Nkw). Bei den Nutzkraftwagen unterscheidet man zwischen Lastkraftwagen (Lkw), Kraftomnibusse (KOM), Zugmaschinen, Sattelschlepper, Arbeitsmaschinen (Anlage XXIX zu § 20 III a Satz 4 StVZO, EG-Fahrzeugklassen). Die genauen Kfz-Definitionen variieren von Staat zu Staat, beschreiben im Kern aber dasselbe.