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in diesem Fall dann aber doppelt Pech: Neben erheblich größeren Verletzungen trägt der Motorradfahrer bei einem Unfall laut dem ARAG-Experten eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen. Ein Motorradfahrer bekam in einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall nur ein gemindertes Schmerzensgeld zugesprochen (Az.: I-1 U 137/05). Das Wissen um das erheblich höhere Verletzungsrisiko bei Verzicht auf Schutzkleidung gilt nach Ansicht der Richter als Allgemeingut, da alle Verkehrsverbände das Tragen von Schutzkleidung empfehlen.
Bei einer Fußverletzung ohne spezielles Schuhwerk haben Motorradfahrer jedoch den vollen Anspruch auf Schmerzensgeld, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 3 U 1897/12). Der Motorradfahrer war unverschuldet in einen Unfall geraten. Er machte Schmerzensgeld geltend, das die Versicherung kürzen wollte, weil der Biker nur leichte Sportschuhe getragen hatte. Der Versicherer argumentierte, dass die Unfallfolgen mit Motorradstiefeln geringer ausgefallen wären. Das Gericht sah das anders, denn es existiere keine Vorschrift zum Tragen von Motorradschuhen. Außerdem fehlt es laut an allgemeingültigen Erkenntnissen, welche Art von Motorradschuhen zur Vermeidung von Verletzungen sinnvoll ist. mid/map
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Was ist die Abkürzung von Kfz?
Kfz steht als Abkürzung für ein Kraftfahrzeug.In Deutschland gelten als Kfz: Zugmaschinen, Motorräder und Automobile.
Was fällt unter den Begriff Kfz?
Unter einem Kfz versteht man in Deutschland ein durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug. Somit fallen beispielsweise Züge, Straßenbahnen, Flugzeuge und Boote aus der Kategorie Kraftfahrzeug. Zu den Kraftfahrzeugen gehören Kraftwagen und Krafträder (einspurige Kfz). Bei den zwei- oder mehrspurigen Kraftwagen unterscheidet man zwischen Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzkraftwagen (Nkw). Bei den Nutzkraftwagen unterscheidet man zwischen Lastkraftwagen (Lkw), Kraftomnibusse (KOM), Zugmaschinen, Sattelschlepper, Arbeitsmaschinen (Anlage XXIX zu § 20 III a Satz 4 StVZO, EG-Fahrzeugklassen). Die genauen Kfz-Definitionen variieren von Staat zu Staat, beschreiben im Kern aber dasselbe.