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Ramsauer: Wichtiger Schritt zu einfachem, transparentem und gerechtem Punktesystem
Ramsauer:
"Das Ziel lautet: Mehr Verkehrssicherheit. Das Punktesystem in Flensburg soll einfacher, gerechter und transparenter werden. Mit dem Beschluss des Kabinetts hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer bürgerfreundlichen Regelung getan."
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen:
- Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist des alten) entfällt.
- Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
- Wegfall des Punkteabbaus. Verkehrsrowdys können ihr Punktekontos nicht mehr durch Absitzen von Aufbauseminaren bereinigen.
- Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden rückwirkend gelöscht. Beispiel: Einfahren in eine Umweltzone.
- Klare Einstufung: Vormerkung (bis zu 3 Punkte) , Ermahnung (4-5 Punkte), Verwarnung (6-7 Punkte), Entziehung (ab 8 Punkten).
- Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7).
- Neues, wirksames Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten. Wird bei der Stufe "Verwarnung" angeordnet.
- Anhebung der Eintragungsgrenze. Punkteeintrag erst ab 60 € (bisher 40 €). Damit weniger Bürokratie. Dafür aber gleichzeitig höhere Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße. Beispiel:
Handytelefonieren ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.
Im Anschluss an den Kabinettsbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Es ist beabsichtigt, die gesetzlichen Grundlagen für die Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode zu schaffen.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat im Frühjahr 2012 die Eckpunkte für die Neuregelung vorgestellt. Damit sollte eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet werden. Im Mai 2012 wurde zum Vorhaben eine breite Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es gab rund 30.000 Beiträge. Zu den Hauptforderungen gehörte: Stärkere Differenzierung bei den Punkten (3 statt 2) und einige Bußgelder gezielt erhöhen, beispielsweise telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung. Diese Anregungen wurden in den Entwurf zur Neuregelung aufgenommen. Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, www.bmvbs.de
Hier finden Sie alles zum Thema Bußgeld, Punkte und Fahrverbote:
Bussgeldkatalog und Punktekatalog auf einen Blick
Was ändert sich im kommenden Jahr für Autofahrer - Autorecht 2013
Wissenswertes zur MPU
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Was ist die Abkürzung von Kfz?
Kfz steht als Abkürzung für ein Kraftfahrzeug.In Deutschland gelten als Kfz: Zugmaschinen, Motorräder und Automobile.
Was fällt unter den Begriff Kfz?
Unter einem Kfz versteht man in Deutschland ein durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug. Somit fallen beispielsweise Züge, Straßenbahnen, Flugzeuge und Boote aus der Kategorie Kraftfahrzeug. Zu den Kraftfahrzeugen gehören Kraftwagen und Krafträder (einspurige Kfz). Bei den zwei- oder mehrspurigen Kraftwagen unterscheidet man zwischen Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzkraftwagen (Nkw). Bei den Nutzkraftwagen unterscheidet man zwischen Lastkraftwagen (Lkw), Kraftomnibusse (KOM), Zugmaschinen, Sattelschlepper, Arbeitsmaschinen (Anlage XXIX zu § 20 III a Satz 4 StVZO, EG-Fahrzeugklassen). Die genauen Kfz-Definitionen variieren von Staat zu Staat, beschreiben im Kern aber dasselbe.